Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten fünfzehn (15) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2008) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 300-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 50,00 Punkte):
a) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist
o Projektvolumen (KGR 300-700 ≥ 8,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
o ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung).
o Projektvolumen (KGR 300-700 ≥ 8,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
o ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, benannten Projekte unter Verwendung einer funktionalen Ausschreibung ausgeschrieben und verwirklicht wurde.
5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz benannten Projekte den Bau eines Mehrgenerationenhauses betraf.
Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz benannten Projekte in überwiegender Holzbauweise verwirklicht wurde. Hinweis: Die Anforderung zur überwiegenden Holzbauweise ist dann erfüllt, wenn die Hauptbaustoffe, d.h. tragende Bauteile wie Stützen, Außen- und/oder Innenwände, Fenstern und Türen, Decken und Fassaden in Holzbauweise in einem Projekt zusammenhängend geplant und errichtet wurden. Der Nachweis über einzelne Bauteile wie z.B. eine Holzfassade ohne planerischen Zusammenhang mit den vorher beschriebenen Hauptbaustoffen kann nicht mit der vollen Punktzahl bewertet werden.
Weitere Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung