Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen, so wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen und die höchste Punktezahl erreichen. Zur Ermittlung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die nachfolgenden objektive Auswahlkriterien anwenden. Es können im Auswahlverfahren max. 100 Punkte erreicht werden. Sollten mehr als die 5 Bewerber unter Anwendung der vorgenannten Kriterien die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich geeignet erscheinenden Büros. Auswahlkriterien mit Punkten und Prozentanteil in der Wertung:
1. Umsatz (0 - 10 Punkte + 20 %)
Der Umsatz für vergleichbare Leistungen Tragwerksplanung im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestkriterium: Mindestjahresumsatz von EUR 300.000. netto
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes:
Ab 300.000 EUR = 2 Punkte
Ab 415.000 EUR = 4 Punkte
Ab 530.000 EUR = 6 Punkte
Ab 645.000 EUR = 8 Punkte
Ab 760.000 EUR und mehr = 10 Punkte
2. Mitarbeiterzahl (0 - 10 Punkte + 20 %)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl aus den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Ab 2 Mitarbeitern = 2 Punkte
Ab 3 Mitarbeitern = 4 Punkte
Ab 4 Mitarbeitern = 6 Punkte
Ab 5 Mitarbeitern = 8 Punkte
Ab 6 Mitarbeitern = 10 Punkte
3. Referenzen Tragwerksplanung (0 - 10 Punkte + 20 %)
Neubau von Wohngebäuden mit mindestens 75 Wohneinheiten in den letzten 3 Jahren
Je wertbare Referenz 5 Punkte
Maximal 2 Referenzen werden gewertet
4. Referenzen vergleichbare Größenordnung und Art -Tragwerksplanung (0 - 10 Punkte + 20 %)
Wohngebäude mit öffentlich geförderten Wohnungen in den letzten 3 Jahren
Mindestkriterium: vergleichbare Größenordnung (KGR 300 und 400): mind. EUR 10 Mio. netto
Je wertbare Referenz 5 Punkte
Maximal 2 Referenzen werden gewertet.
5. Referenzen für öffentliche Auftraggeber - Tragwerksplanung (0 - 10 Punkte + 20 %)
Gewertet werden Referenzen mit bindender Anwendung des öffentlichen Vergaberechts aus dem Bereich geförderter Wohnungsbau in den letzten 3 Jahren
Je wertbare Referenz 5 Punkte
Maximal 2 Referenzen werden gewertet