X-Band-cw-EPR-Spektrometer

Universität Ulm

Die Universität Ulm beabsichtigt, für das Institut für Physikalische Chemie II ein X-Band-cw-EPR-Spektrometer entsprechend den in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen zu beschaffen.

Deadline

Deadline 2026-11-30

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: X-Band-cw-EPR-Spektrometer
Referenznummer: UNI_ULM-2026-0025
Kurze Beschreibung:
Die Universität Ulm beabsichtigt, für das Institut für Physikalische Chemie II ein X-Band-cw-EPR-Spektrometer entsprechend den in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen zu beschaffen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Spektrometer 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Universität Ulm beabsichtigt, für das Institut für Physikalische Chemie II ein X-Band-cw-EPR-Spektrometerentsprechend den in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen zu beschaffen. Das System wird sowohl für konventionelle cw-EPR-Messungen mit Feldmodulation als auch für zeitaufgelöste cw- EPR-Messungen in direkter Detektion nach gepulster Laseranregung (transiente cw-EPR) eingesetzt, und zwar im Temperaturbereich von tiefen Temperaturen bis nahe Raumtemperatur ohne Verbrauch flüssiger Kryogene.
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Postleitzahl: 89081
Stadt: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsmerkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 90.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 10.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-30 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen über das Portal.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universität Ulm
Nationale Registrierungsnummer: DE173703203
Postanschrift: Helmholtzstr. 16
Postleitzahl: 89081
Postort: Ulm
Region: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abt. IV-2
E-Mail: florian.andrae@uni-ulm.de 📧
Telefon: +497315025049 📞
URL: https://www.verwaltung.uni-ulm.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1a18c81c828-24a1d20188f25caa 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1a18c81c828-24a1d20188f25caa 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 101419
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 212-760233 (2026-10-30)