Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vorausgesetzt, mehr als fünf geeignete Bewerber haben einen wertbaren
Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Auftraggeber anhand der nachfolgenden
Auswahlkriterien die Bewerberreihung ermitteln. Die fünf bestplatzierten Bewerber
werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
aufgefordert.
Auswahlkriterien und deren Gewichtung bezüglich der Auswahl von Bewerbern:
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Mindeststandards erfolgt die
Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand verschiedener Kriterien. Dabei hat der Auftraggeber folgende Auswahlkriterien im Einzelnen (samt Gewichtung) festgelegt:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Maßgeblich ist der im Bereich Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und
Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer
Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d.i.
durchschnittlicher Nettoumsatz).
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer
Punktezahl zwischen 0 und 10 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender
Systematik vergeben:
10 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.400.000 €
9 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.300.000 €
8 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.200.000 €
7 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.100.000 €
6 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.000.000 €
5 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 900.000 €
4 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 800.000 €
3 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 700.000 €
2 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 600.000 €
1 Punkt: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 500.000 €
0 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz < 500.000 €
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. In den letzten fünf Jahren müssen nicht alle Tätigkeiten der Leistungen, aber die prägenden, den Kern ausmachenden Tätigkeit der Leistungen erbracht worden sein.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Bewertet werden Referenzen betreffend die Bauoberleitungsleistungen für
Autobahnprojekte für Verkehrsanlagen Straßenbau oder für Straßenbrückenbauwerke, deren prägende, den Kern ausmachende Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. Ein zusätzlicher Punkt wird jeweils vergeben, wenn die Bauoberleitungsleistung für Straßenbrückenbauwerk im Rahmen eines Autobahnprojekts erfolgte.
Punkte werden wie folgt vergeben:
Für jede nachgewiesene Bauoberleitung im Rahmen eines Autobahnprojektes für
Verkehrsanlagen Straßenbau, erbracht in den letzten fünf Jahren, erhält die Referenz 1
Punkt.
Für jede nachgewiesene Bauoberleitung betreffend Straßenbrückenbauwerk, erbracht
in den letzten fünf Jahren, erhält die Referenz 1 Punkt.
Wurde diese Bauoberleitung Straßenbrückenbauwerk im Rahmen eines Autobahnprojekts erbracht, erhält die Referenz einen weiteren Punkt; so dass 2 Punkte vergeben werden.
Die Punkte werden addiert. Für dieses Kriterium werden maximal 10 Punkte vergeben.
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 2 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt
waren, erhält der Bieter 1 Punkt.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 3 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt
waren, erhält der Bieter 3 Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 4 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt
waren, erhält der Bieter 5 Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 5 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt
waren, erhält der Bieter 7 Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 6 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt
waren, erhält der Bieter 9 Punkte.
Für dieses Kriterium werden maximal 9 Punkte vergeben.
Je Teilnahmeantrag ergibt sich eine Höchstzahl an zu vergebenden Punkten von 29
Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los