Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vorausgesetzt, mehr als fünf geeignete Bewerber haben einen wertbaren
Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Auftraggeber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien die Bewerberreihung ermitteln. Die fünf bestplatzierten Bewerber
werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
aufgefordert.
Auswahlkriterien und deren Gewichtung bezüglich der Auswahl von Bewerbern:
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Mindeststandards erfolgt die
Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand verschiedener Kriterien. Dabei hat
der Auftraggeber folgende Auswahlkriterien im Einzelnen (samt Gewichtung) festgelegt:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Maßgeblich ist der im Bereich Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und
Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer
Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d.i.
durchschnittlicher Nettoumsatz).
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer
Punktezahl zwischen 0 und 10 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender
Systematik vergeben:
10 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.400.000 €
9 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.300.000 €
8 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.200.000 €
7 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.100.000 €
6 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.000.000 €
5 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 900.000 €
4 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 800.000 €
3 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 700.000 €
2 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 600.000 €
1 Punkt: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 500.000 €
0 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz < 500.000 €
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. In den letzten fünf Jahren müssen nicht alle Tätigkeiten der Leistungen, aber die prägenden, den Kern ausmachenden Tätigkeit der Leistungen erbracht worden sein.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Bewertet werden Referenzen betreffend die Bauüberwachungsleistungen für
Straßenbrückenbauwerke oder für Verkehrsanlagen Straßenbau, deren prägende, den
Kern ausmachende Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. Ein
zusätzlicher Punkt wird jeweils vergeben, wenn die Bauüberwachungsleistung im
Rahmen eines Autobahnprojekts erfolgte.
Punkte werden wie folgt vergeben:
Für jede nachgewiesene Bauüberwachung betreffend Verkehrsanlage Straßenbau,
welche kein Straßenbrückenbauwerk ist, erbracht in den letzten fünf Jahren, erhält die
Referenz 1 Punkt.
Wurde diese Bauüberwachung Verkehrsanlage im Rahmen eines Autobahnprojekts
erbracht, erhält die Referenz einen weiteren Punkt; so dass 2 Punkte vergeben werden.
Für jede nachgewiesene Bauüberwachung betreffend Straßenbrückenbauwerk, erbracht
in den letzten fünf Jahren, erhält die Referenz 2 Punkte.
Wurde diese Bauüberwachung Straßenbrückenbauwerk im Rahmen eines
Autobahnprojekts erbracht, erhält die Referenz einen weiteren Punkt; so dass 3 Punkte
vergeben werden.
Die Punkte werden addiert. Für dieses Kriterium werden maximal 15 Punkte vergeben.
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 3 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 1 Punkt.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 4 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 3
Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 5 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 5
Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 6 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 7
Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 7 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 9
Punkte.
Für dieses Kriterium werden maximal 9 Punkte vergeben.
Je Teilnahmeantrag ergibt sich eine Höchstzahl an zu vergebenden Punkten von 34
Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los