Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft

IRA Institut im Auftrag der Fraunhofer-Gesellschaft e.V.

Die Fraunhofer Gesellschaft – Zentrale. Außenstelle Bonn schreibt Reinigungsdienstleistungen der Unterhalts- und Innenglasreinigung in einem Los aus: Der Standort in 53227 Bonn gehört zur Zentralverwaltung in 80686 München.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.fraunhofer.de/

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Die Fraunhofer Gesellschaft – Zentrale. Außenstelle Bonn schreibt Reinigungsdienstleistungen der Unterhalts- und Innenglasreinigung in einem Los aus: Der Standort in 53227 Bonn gehört zur Zentralverwaltung in 80686 München. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.fraunhofer.de/
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IRA Institut im Auftrag der Fraunhofer-Gesellschaft e.V.
Postanschrift: Promenade Oberkassel 3
Postleitzahl: 53227
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.fraunhofer.de 🌏
E-Mail: benno-burghardt@ira-institut.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87529137 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 118-369461
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fraunhofer Gesellschaft – Zentrale. Außenstelle Bonn schreibt Reinigungsdienstleistungen der Unterhalts- und Innenglasreinigung in einem Los aus: Der Standort in 53227 Bonn gehört zur Zentralverwaltung in 80686 München.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.fraunhofer.de/
Geschätzter Gesamtwert: 50 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 50 000 EUR 💰
Dauer: 15 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 4x 12 Monate bis 31.12.2029
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53227 Bonn, Promenade Oberkassel 3

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.z..fraunhofer.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87529137 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 118-369461 (2023-06-16)