Zentraler Storage für Schulen

Stadt Rosenheim

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von drei Storage-Systemen inkl. 5 Jahre Garantie sowie Service auf Grund eines EVB-IT Systemlieferungsvertrags.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-20 Auftragsbekanntmachung
2024-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Referenznummer: 0645
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von drei Storage-Systemen inkl. 5 Jahre Garantie sowie Service auf Grund eines EVB-IT Systemlieferungsvertrags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Server 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim
Postanschrift: Königstraße 24
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vvs@rosenheim.de 📧
Telefon: +49 8031-365-8302 📞
Fax: +49 8031-365-889-8310 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/253199 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/253199 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 206-648635
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
Die Anwesenheit von Dritten ist nicht gestattet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83022 Rosenheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen:
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Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=253199 oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.
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Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister und dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
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Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Sofern der eingereichte HR-Auszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Im Falle der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieser Berufsgenossenschaft vorzulegen, im Insolvenzfall ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, im Fall durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen geeignete Unterlagen darüber.
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Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und deren Unterauftragnehmer eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) einholen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen drei Geschäftsjahre. Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied den geforderten Mindestjahresumsatz vorweisen können. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist/sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Mindestdeckungssummen (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Der Nachweis zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
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Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Mindeststandards:
Der geforderte Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt 320.000 Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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Bei der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung werden folgende Mindestdeckungssummen erwartet:
Personenschäden 3 Mio. Euro,
Sachschäden 3 Mio. Euro,
Vermögensschäden 500.000 Euro.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen, zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren, zu den Teilen des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind und zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers sind entsprechende Nachweise einzureichen.
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Mindeststandards:
Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner, dessen Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum), die in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein; Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Im Falle der Darlegung der Eignung durch Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bleibt die Nachforderung fehlender geeigneter Referenzen vorbehalten.
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Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen.
Bei den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, muss es sich um für das Produkt zertifiziertes, geschultes IT-Fachpersonal -mind. Fachinformatiker Systemintegration- mit mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung handeln.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag wird auf der Grundlage eines EVB-IT Systemlieferungsvertrages erteilt. Details ergeben sich aus den zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes veröffentlichten Vergabeunterlagen.
Bei den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, muss es sich um für das Produkt zertifiziertes, geschultes IT-Fachpersonal -mind. Fachinformatiker Systemintegration- mit mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung handeln.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Zusätzliche Informationen: Die Anwesenheit von Dritten ist nicht gestattet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/253199 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
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Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
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Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
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Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
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Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter hat deshalb zusammen mit seinem Angebot entsprechende Erklärungen im Formblatt 127/L127 Erklärung Bezug Russland abzugeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Telefon: +49 80313658301 📞
E-Mail: vvs@rosenheim.de 📧
Fax: +49 80313658898310 📠
Internetadresse: https://www.rosenheim.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 206-648635 (2023-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zentraler Storage für Schulen
Referenznummer: 0645
Produkte/Dienstleistungen: Server 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0645
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von drei Storage-Systemen inkl. 5 Jahre Garantie sowie Service auf Grund eines EVB-IT Systemlieferungsvertrags.
Art des Vertrags: Lieferungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Postleitzahl: 83022
Stadt: Rosenheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 60 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 0645
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-23 📅
Titel: Zentraler Storage für Schulen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: ACP IT Solutions AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ACP IT Solutions AG
Nationale Registrierungsnummer: DE130960959
Postanschrift: Im Gewerbepark D75
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb@sws.de 📧
Telefon: 000 📞
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Rosenheim
Nationale Registrierungsnummer: 09163000-STARO1-29
Abteilung: Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabeverfahrensstelle
E-Mail: vvs@rosenheim.de 📧
Telefon: +4980313658301 📞
Fax: +4980313658898310 📠
URL: https://www.rosenheim.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.rosenheim.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 648635-2023
The procurement is terminated
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: 0049892176-2411 📞
Fax: 0049892176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim
Nationale Registrierungsnummer: 09163000-STARO1-29
Abteilung: Vergabeverfahrensstelle
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontaktperson: Vergabeverfahrensstelle
Telefon: +4980313658301 📞
Fax: +4980313658898310 📠
URL: https://www.rosenheim.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 044-129090 (2024-02-28)
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