Auftragsbekanntmachung (2026-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zero Trust Network Access Lizenzen
Reference number: 2026-133
Kurze Beschreibung:
“Beschaffungsverfahren der Berliner Feuerwehr über die Bereitstellung von ZScaler Lizenzen”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 299249.50 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffungsverfahren der Berliner Feuerwehr über die Bereitstellung von ZScaler Lizenzen”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Softwarepakete und Computersysteme📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Berliner Feuerwehr ist zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzfähigkeit und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in erheblichem Maße auf eine...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Berliner Feuerwehr ist zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzfähigkeit und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in erheblichem Maße auf eine jederzeit verfügbare, sichere und stabile digitale Infrastruktur angewiesen. Ein zentrales Element dieser Infrastruktur ist die hier zu erwerbende Software.
Der aktuell bestehende Vertrag über die bestehenden Lizenzen endet unerwartet sehr kurzfristig. Sollte keine kurzfristige Verlängerung bzw. nahtlose Folgebeauftragung erfolgen, ist ein Weiterbetrieb der angebundenen Endgeräte nicht mehr möglich.
Ohne eine gültige Anbindung verlieren diese Geräte den gesicherten Zugriff auf notwendige Systeme, Fachverfahren und Kommunikationsdienste. In der Folge wären sie funktional nicht mehr einsetzbar, obwohl sie technisch intakt sind.
Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass ein Auslaufen des Vertrages ohne Übergangslösung kurzfristig und flächendeckend zum Ausfall einer sicherheitskritischen IT‑Grundlage führen würde. Eine reguläre Durchführung des Vergabeverfahrens mit unverkürzten Fristen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Vertragslücke führen, deren Folgen nicht kompensierbar wären.
Gemäß § 15 Abs. 3 VgV kann die Angebotsfrist im offenen Verfahren verkürzt werden, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit besteht. Diese ist hier eindeutig gegeben, da die Einsatzfähigkeit einer kritischen öffentlichen Einrichtung unmittelbar bedroht ist und ein sicherer IT‑Betrieb ohne zeitnahe Beschaffung bzw. Verlängerung nicht möglich ist. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass nach Erwägungsgrund 46 der Richtlinie 2014/24/EU für die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens keine extreme Dringlichkeit infolge unvorhersehbarer und vom Auftraggeber nicht zu vertretender Ereignisse erforderlich ist. Es genügt vielmehr eine sachlich nachvollziehbare Dringlichkeit, die die Verkürzung der Fristen rechtfertigt. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt, da der Wegfall der benötigten Lizenzen unmittelbar zu einem Ausfall der digitalen Einsatzmittel führen würde und ein Abwarten erhebliche Risiken nach sich ziehen würde.
Vor diesem Hintergrund ist die Verkürzung der Angebotsfrist auf das gesetzlich zulässige Minimum sachlich geboten und zwingend erforderlich, um einen unterbrechungsfreien Betrieb der sicherheitsrelevanten IT‑Infrastruktur sicherzustellen, die Einsatzfähigkeit zu erhalten und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-13 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-13 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung sind keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzliste - Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zum Energiemanagement, in Anlehnung an DIN EN ISO 50001 oder an EMAS III”
“ergänzende Angaben zur Auftragsausführung bzw. Lieferfrist: ab Zuschlagserteilung, rückw. 01.05.2026 bis 30.04.2027
Mit Angebotsabgabe ist die folgende...”
ergänzende Angaben zur Auftragsausführung bzw. Lieferfrist: ab Zuschlagserteilung, rückw. 01.05.2026 bis 30.04.2027
Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur Eignungsleihe herangezogen wird, ausgefüllt einzureichen:
- Wirt124EU_Erklaerung Ausschlussgründe_Angaben U1023
Dies gilt ebenso für die Erklärung zur Frauenförderung:
- Wirt2141_BVB_Frauenfoerderung0520
Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:
- Wirt214_BVB_Mindeststundenentgelt1222;
- Wirt2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen0520;
- Wirt2144_Teil_BVB_Kontrolle_Sanktionen1222;
- Wirt2145_BVB_Umweltschutzanforderungen_1221;
- Wirt1241 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland
Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und /oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:
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Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞
Fax: +49 30 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞
Fax: +49 30 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 080-280625 (2026-04-23)