Zero Trust Network Access Lizenzen

Berliner Feuerwehr

Beschaffungsverfahren der Berliner Feuerwehr über die Bereitstellung von ZScaler Lizenzen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-23 Auftragsbekanntmachung
2026-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2026-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zero Trust Network Access Lizenzen
Referenznummer: 2026-133
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsverfahren der Berliner Feuerwehr über die Bereitstellung von ZScaler Lizenzen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 299249.50 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2026-133
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Softwarepakete und Computersysteme 📦
Postanschrift: Nikolaus-Groß-Weg 2
Postleitzahl: 13627
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 12 Monate
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Berliner Feuerwehr ist zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzfähigkeit und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in erheblichem Maße auf eine jederzeit verfügbare, sichere und stabile digitale Infrastruktur angewiesen. Ein zentrales Element dieser Infrastruktur ist die hier zu erwerbende Software. Der aktuell bestehende Vertrag über die bestehenden Lizenzen endet unerwartet sehr kurzfristig. Sollte keine kurzfristige Verlängerung bzw. nahtlose Folgebeauftragung erfolgen, ist ein Weiterbetrieb der angebundenen Endgeräte nicht mehr möglich. Ohne eine gültige Anbindung verlieren diese Geräte den gesicherten Zugriff auf notwendige Systeme, Fachverfahren und Kommunikationsdienste. In der Folge wären sie funktional nicht mehr einsetzbar, obwohl sie technisch intakt sind. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass ein Auslaufen des Vertrages ohne Übergangslösung kurzfristig und flächendeckend zum Ausfall einer sicherheitskritischen IT‑Grundlage führen würde. Eine reguläre Durchführung des Vergabeverfahrens mit unverkürzten Fristen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Vertragslücke führen, deren Folgen nicht kompensierbar wären. Gemäß § 15 Abs. 3 VgV kann die Angebotsfrist im offenen Verfahren verkürzt werden, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit besteht. Diese ist hier eindeutig gegeben, da die Einsatzfähigkeit einer kritischen öffentlichen Einrichtung unmittelbar bedroht ist und ein sicherer IT‑Betrieb ohne zeitnahe Beschaffung bzw. Verlängerung nicht möglich ist. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass nach Erwägungsgrund 46 der Richtlinie 2014/24/EU für die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens keine extreme Dringlichkeit infolge unvorhersehbarer und vom Auftraggeber nicht zu vertretender Ereignisse erforderlich ist. Es genügt vielmehr eine sachlich nachvollziehbare Dringlichkeit, die die Verkürzung der Fristen rechtfertigt. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt, da der Wegfall der benötigten Lizenzen unmittelbar zu einem Ausfall der digitalen Einsatzmittel führen würde und ein Abwarten erhebliche Risiken nach sich ziehen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Verkürzung der Angebotsfrist auf das gesetzlich zulässige Minimum sachlich geboten und zwingend erforderlich, um einen unterbrechungsfreien Betrieb der sicherheitsrelevanten IT‑Infrastruktur sicherzustellen, die Einsatzfähigkeit zu erhalten und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-13 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-13 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung sind keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-05-13 08:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung sind keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Referenzliste - Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis zum Energiemanagement, in Anlehnung an DIN EN ISO 50001 oder an EMAS III
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124-EU_Erklaerung Ausschlussgründe Angaben U-1023 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berliner Feuerwehr
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 11-1302554000-08
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Voltairestr. 2
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de 📧
Telefon: +49 30 387 30 5210 📞
Fax: +49 30 387 99 55 99 📠
URL: https://www.berliner-feuerwehr.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.berliner-feuerwehr.de/service/vergabestelle/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/205430 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
ergänzende Angaben zur Auftragsausführung bzw. Lieferfrist: ab Zuschlagserteilung, rückw. 01.05.2026 bis 30.04.2027 Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur Eignungsleihe herangezogen wird, ausgefüllt einzureichen: - Wirt124EU_Erklaerung Ausschlussgründe_Angaben U1023 Dies gilt ebenso für die Erklärung zur Frauenförderung: - Wirt2141_BVB_Frauenfoerderung0520 Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil: - Wirt214_BVB_Mindeststundenentgelt1222; - Wirt2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen0520; - Wirt2144_Teil_BVB_Kontrolle_Sanktionen1222; - Wirt2145_BVB_Umweltschutzanforderungen_1221; - Wirt1241 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und /oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen: - Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe; - Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer; - Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Abteilung: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 30 90138316 📞
Fax: +49 30 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 080-280625 (2026-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 269 013 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 269 013 EUR 💰
Beschreibung
Dauer: 11 Monate

Verfahren
Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
Die Berliner Feuerwehr ist zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzfähigkeit und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in erheblichem Maße auf eine jederzeit verfügbare, sichere und stabile digitale Infrastruktur angewiesen. Ein zentrales Element dieser Infrastruktur ist die hier zu erwerbende Software. Der aktuell bestehende Vertrag über die bestehenden Lizenzen endet unerwartet sehr kurzfristig. Sollte keine kurzfristige Verlängerung bzw. nahtlose Folgebeauftragung erfolgen, ist ein Weiterbetrieb der angebundenen Endgeräte nicht mehr möglich. Ohne eine gültige Anbindung verlieren diese Geräte den gesicherten Zugriff auf notwendige Systeme, Fachverfahren und Kommunikationsdienste. In der Folge wären sie funktional nicht mehr einsetzbar, obwohl sie technisch intakt sind. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass ein Auslaufen des Vertrages ohne Übergangslösung kurzfristig und flächendeckend zum Ausfall einer sicherheitskritischen IT#Grundlage führen würde. Eine reguläre Durchführung des Vergabeverfahrens mit unverkürzten Fristen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Vertragslücke führen, deren Folgen nicht kompensierbar wären. Gemäß § 15 Abs. 3 VgV kann die Angebotsfrist im offenen Verfahren verkürzt werden, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit besteht. Diese ist hier eindeutig gegeben, da die Einsatzfähigkeit einer kritischen öffentlichen Einrichtung unmittelbar bedroht ist und ein sicherer IT#Betrieb ohne zeitnahe Beschaffung bzw. Verlängerung nicht möglich ist. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass nach Erwägungsgrund 46 der Richtlinie 2014/24/EU für die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens keine extreme Dringlichkeit infolge unvorhersehbarer und vom Auftraggeber nicht zu vertretender Ereignisse erforderlich ist. Es genügt vielmehr eine sachlich nachvollziehbare Dringlichkeit, die die Verkürzung der Fristen rechtfertigt. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt, da der Wegfall der benötigten Lizenzen unmittelbar zu einem Ausfall der digitalen Einsatzmittel führen würde und ein Abwarten erhebliche Risiken nach sich ziehen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Verkürzung der Angebotsfrist auf das gesetzlich zulässige Minimum sachlich geboten und zwingend erforderlich, um einen unterbrechungsfreien Betrieb der sicherheitsrelevanten IT-Infrastruktur sicherzustellen, die Einsatzfähigkeit zu erhalten und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden.
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Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2026-133
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-25 📅
Titel: Zero Trust Network Access Lizenzen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 269 013 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: CANCOM Public GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CANCOM Public GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE183447190
Postanschrift: Franklinstraße 26A
Postleitzahl: 10587
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mb.ausschreibungen@cancom.de 📧
Telefon: 000 📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 100-359532 (2026-05-26)