ZOP Trockenbauarbeiten Bst. 3-5

Pius Hospital Oldenburg

Trockenbauarbeiten im laufenden Krankenhausbetrieb.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZOP Trockenbauarbeiten Bst. 3-5
Referenznummer: 61000050-26
Kurze Beschreibung: Trockenbauarbeiten im laufenden Krankenhausbetrieb.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 61000050-26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Pius-Hospital Oldenburg plant im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen die Baumaßnahme "Umstrukturierung ZOP". Gegenstand der Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten im baulichen Bestand im laufenden Krankenhausbetrieb. Im Wesentlichen ist Gegenstand der ausgeschriebenen, im Leistungsverzeichnis näher spezifizierten, Leistungen: Lieferung und Herstellung von Ständerwände mit Ausschnitten und Durchbrüchen, Brandschutzbekleidungen, Deckensystemen, Brandschutzdecken, zusätzlicher Profile, Verkleidungen und Revisionsklappen sowie Herstellen von Öffnungen in GKB-Plattendecken in verschiedenen Baustufen. Ausführungszeiträume für Teilleistungen wie folgt: Baustufe 3 (ca. 80 % der Leistung): - Brandschutzbekleidungen Stahlträger und Ständerwände / Ständer + 1-seitige Beplankung 45 Arbeitstage - Ständerwände schließen 25 Arbeitstage - Abhangdecken 40 Arbeitstage Durch den Estricheinbau erfolgt zwischen dem Schließen der Ständewände und der Montage der Abhangdecken eine Montageunterbrechung von drei Kalenderwochen. Baustufe 4 (ca. 20 % der Leistung): - Brandschutzbekleidungen Stahlträger und Ständerwände / Ständer + 1-seitige Beplankung 20 Arbeitstage - Ständerwände schließen 10 Arbeitstage - Abhangdecken 15 Arbeitstage Die Leistungserbringung für Baustufe 4 erfolgt um ca. 8 Monate zeitversetzt zu Baustufe3. Während der Durchführung der Baumaßnahme bleiben die angrenzenden Bauteile in Betrieb. Die Ausführung kann, bedingt durch den Krankenhausbetrieb, zeitlich unterbrochen werden. Ein ungehindertes und durchgängiges Arbeiten ist somit nicht sichergestellt. Der Bieter bestätigt durch die Angebotsabgabe, dass er flexibel auf diesen Bauablauf reagieren kann und hieraus dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Georgstraße 12
Postleitzahl: 26122
Stadt: Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 442 Tage
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Offenes Verfahren nach § 3b EU Abs. 1 VOB/A: Eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen wird zur Angebotsabgabe aufgefordert. Den Zuschlag erhält das formal vollständige Angebot eines geeigneten Bieters mit dem niedrigsten Preis.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 08:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-12 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): digital DTVP
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-12 08:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: digital DTVP
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachreichung von Unterlagen ist im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit möglich bis auf das Angebotsschreiben mit FB 213 und das bepreiste Leistungsverzeichnis, die beide zwingend zum Ende der Angebotsfrist vollständig ausgefüllt vorliegen müssen.
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Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen sich durch Eigenerklärung verpflichten, 1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und 2. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss im Handelsregister oder Handwerksrolle oder bei der IHK eingetragen sein. Bei ausländischen Bietern muss eine dem entsprechende Eintragung in einem ausländischen Register vorliegen, was durch entsprechende - beglaubigt übersetzte - Unterlagen nachzuweisen ist.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Den Bietern müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Bieter müssen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen nach Art. 5k der VO(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO(EU) 2022/576 abgeben.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Es sind mit dem Angebot 3 Referenzen einzureichen aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes. Die Vergabestelle behält sich vor, auch ältere Referenzen aus der Zeit von bis zu 60 Monaten vor Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Zusätzliche Referenzen (mehr als 3 Stück) führen zu keiner besseren Bewertung. 2.) Angebote mit - auch auf Nachforderung der Vergabestelle - weniger als 3 Referenzen werden wegen fehlender technischer Leistungsfähigkeit zwingend ausgeschlossen. 3.) Eigenerklärungen zu Referenzen nach FB 444 sind bei Bewerbergemeinschaften von dem Mitglied/den Mitgliedern zu erbringen, der/die im Innenverhältnis für die maßgebliche Fachdisziplin zuständig ist/sind. 4.) Bei fehlenden oder unklaren Angaben werden diese Referenzen nicht gewertet. 5.) Vorläufig genügen Eigenerklärungen auf den Seiten 1 und 2 des FB 444. Die Vergabestelle behält sich vor, Bescheinigungen zu den erbrachten Referenzen gemäß S. 2 des FB 444 einzuholen. 6.) Die geforderten Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein und müssen jeweils erkennbar Folgendes erfüllen: Trockenbauarbeiten im laufenden Betrieb und im Bestand bei einem OP-Bereich eines Krankenhauses oder eines vergleichbaren hygienisch sensiblen Objekts.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindeststandard: Nettoumsatz in Höhe von 0,3 Mio EUR in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre. Wird dieser Mindeststandard vom Bieter nicht erreicht, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Die Angaben zum Nettoumsatz sind - auch von präqualifizierten Bietern (!) - auf dem einzureichenden FB 124 zu machen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,oder wegen einer Straftat nach:§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder wegen einer Straftat nach § 264 oder § 299 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtungen nachweisen können.
an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtungen nachweisen können.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein mit einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung- , nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
oder wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln oder d) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Pius Hospital Oldenburg
Nationale Registrierungsnummer: DE 183542261
Postanschrift: Georgstraße 12
Postleitzahl: 26122
Postort: Oldenburg
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tobias.kuhl@pius-hospital.de 📧
Telefon: +49 441229-1100 📞
URL: https://www.pius-hospital.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYEMFML/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYEMFML 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYEMFML 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYEMFML#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +494131153306 📞
Fax: +494131152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der angegebenen Nachprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 070-244803 (2026-04-08)
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