Beschreibung der Beschaffung
Die Grundschule Anna-Susanna-Stieg in Hamburg-Schnelsen (Eimsbüttel) soll in den kommenden Jahren baulich-räumlich erweitert werden.
Die im Jahr 1956 eingeweihte, derzeit vier- bis sechszügige bewegte Grundschule, soll laut Schulentwicklungsplan zukünftig den Betrieb einer fünfzügigen Schule gewährleisten können. Dies ist aktuell nur bedingt möglich, was vor allem den unzureichenden Ganztags- und Gemeinschaftsflächen sowie dem z. T. schlechten Gebäudezustand geschuldet ist.
Seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und Schulbau Hamburg ist vorgesehen, die Schule mit einer auskömmlichen Essenseinnahmefläche inkl. Vitalküche auszustatten, zusätzlichen Gemeinschaftsflächen sowie Ersatzflächen für bestehende Unterrichtsräume, die sich aktuell in sanierungsbedürftigen bzw. nicht mehr uneingeschränkt nutzbaren Gebäuden befinden.
Die bereits vorliegende Bestellung der BSB sieht folgenden Flächenumfang vor. Es ist beabsichtigt alle folgend aufgelisteten Funktionsbereiche in einem kompakten und zusammenhängenden Gebäude zu realisieren. Aufgrund vorangegangener Abstimmungsprozesse zwischen Schule, BSB und SBH, ist das dafür infrage kommende Baufeld bereits auf dem Schulgelände verortet (s. Anlage 1 "Vorabzug Masterplan").
Allgemeiner Unterricht: 792 m² (Nachweis von 11 Klassenräumen + Differenzierungsflächen)
• Fachräume: 72 m² (Nachweis von 1 Fachraum + Sammlungsfläche)
• Gemeinschaftsfläche: 264 m²
• Ganztagsbedarf: 360 m² (288 m² Essensbereich, 72 m² Küche)
• Als Küchentyp soll eine multifunktionale Vitalküche (siehe Küchenmatrix) geplant werden. Die Küche soll insgesamt maximal 575 Verpflegungsteilnehmer versorgen können.
• Umbauten im Bestand (jetziger Küchenbereich in Geb. 01): Umbaumaßnahmen sind im weiteren Prozess gemeinsam mit der Schule und BSB abzustimmen.
• Sporthallenflächen: 1 Sportfeld
• Abriss der Gebäude 6, 7 und 9 (2030)
Summe: 1.488 m² Hauptnutzfläche (2.068 m² Mietfläche), zzgl. Sportfläche 660m².
Um von Beginn an die baulich-räumlichen und die inhaltlich-organisatorischen Anforderungen aufeinander abzustimmen und eine bedarfsgerechte Planung sicherzustellen, die den finanziellen, rechtlichen und pädagogischen Vorgaben entspricht, wurde die systematische Umsetzung einer 'Phase Null' beauftragt und durchgeführt.
Das Architekturbüro Andreas Schneider Architekten war bis 2015 für die Planung des Gebäudes 01 beauftragt. Ab 2016 war das Architekturbüro DFZ Architekten mit der Planung der Gebäude 01 bis 05 sowie 07 bis 12 beauftragt. In den Jahren 2021 und 2022 wurde durch das Büro Reichardt+Partner Architekten der Ansatz eines Mensaneubaus sowie der Sanierung der Gebäude 07 (1-Feld-Sporthalle) und 06 (Vorschulklassen) verfolgt und bis in die Lph 3 bearbeitet. Auf Grund von neuen Anforderungen der BSB konnte die erarbeitete Planung jedoch in der Form nicht weiter verfolgt werden. Die vorgenannten Büros sind von dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Die „Phase 0“ wurde durch das Büro Agnes Lobisch in 2023 erbracht.
Das Büro Reichardt+Partner Architekten ist nicht von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
Mit der Angebotsaufforderung beabsichtigt der AG die Ergebnisse der o.g. der „Phase 0“ sowie die Vorplanung und die maßgeblichen Dokumente der Entwurfsplanung zum Mensaneubau zur Verfügung zu stellen, um den Wissensvorspruch der o.g. Büros anderen Bietern gegenüber auszugleichen sowie die Erarbeitung der funktionalen Bezüge in der Mensaplanung als mögliche Grundlage zu verwenden.
Als Grundlage dient u.a. die LB-Bau, ein in einer „Phase 0“ mit der Schule ausgearbeitetes Raumprogramm sowie Untersuchungen zum Baugrund.
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS für den Zubau Klassengebäude beträgt ca. 10,30 Mio. Euro brutto.
Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen ca. 5,87 Mio. Euro (netto).
Die zu vergebenden Leistungen für dieses Los bestehen aus:
• Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 34 HOAI
• Leistungsphasen 3 bis 9 gem. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
• stufenweiser Kostenanschlag
• Erstellen und Führen eines Raumbuches
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen.
Vertreterinnen und Vertreter der BSW, der BSB, der Schule, sowie des Bezirkes nehmen ggf. in beratender Funktion bzw. in der Funktion von Sachverständigen an den Verhandlungen teil.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.