Zulassungsverfahren zum Abschluss von Qualitätsverträgen nach § 110a SGB V der AOK NordWest

AOK NordWest. Die Gesundheitskasse

Zulassungsverfahren zum Abschluss von Qualitätsverträge nach § 110a SGB V der AOK NordWest.
Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen in den Leistungsbereichen "Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten" und "Endoprothetische Gelenkversorgung".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-04 Auftragsbekanntmachung
2022-03-29 Ergänzende Angaben
2022-08-22 Ergänzende Angaben
2023-06-07 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2022-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: 2022-02-04-NW PEN
Kurze Beschreibung:
Zulassungsverfahren zum Abschluss von Qualitätsverträge nach § 110a SGB V der AOK NordWest. Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen in den Leistungsbereichen "Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten" und "Endoprothetische Gelenkversorgung".
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postleitzahl: 44269
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: qualitaetsvertraege@nw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKRZ5W/documents 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-09 📅
Datum des Beginns: 2022-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 028-071848
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.5: 1) Angabe der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel für die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Die AOK NordWest hat im Haushalt für das Jahr 2022 0,30 EUR je Versicherten an Ausgaben für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V berücksichtigt. Ab dem Jahr 2023 wird der Betrag von 0,30 EUR je Versicherten entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des SGB IV angepasst. In diesen Ausgaben sind ebenfalls die Durchführungskosten für Qualitätsverträge der AOK NordWest eingeschlossen. Höhere Aufwendungen sind seitens der AOK NordWest nicht geplant. Ist abzusehen, dass der jeweils für ein Haushaltsjahr vorgesehene Betrag erreicht wird, werden keine neuen Qualitätsverträge mehr abgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zulassungsverfahren zum Abschluss von Qualitätsverträge nach § 110a SGB V der AOK NordWest.
Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen in den Leistungsbereichen "Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten" und "Endoprothetische Gelenkversorgung".
Geschätzter Gesamtwert: 4 583 923 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die AOK NordWest plant den Abschluss von Qualitätsverträgen nach § 110a SGB V in den Leistungsbereichen "Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten" und "Endoprothetische Gelenkversorgung".
Ziel der Qualitätsverträge ist es, zu erproben, ob sich durch die Vereinbarung von Anreizen im Zusammenhang mit höherwertigen Qualitätsanforderungen eine Verbesserung der stationären Versorgung erreichen lässt.
Zentraler Bestandteil ist der krankenhausindividuelle Projektplan, der die qualitätsverbessernde Maßnahme beschreibt. Der Projektplan ist als Anlage immer Teil des Qualitätsvertrags und muss vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) freigegeben werden. Erst dann ist ein Vertragsschluss und eine Registrierung des Qualitätsvertrags beim IQTIG möglich. Im Rahmen der Umsetzung des Qualitätsvertrags sind, zu vorgegebenen Zeitpunkten, Daten zu den in den Qualitätsverträgen eingeschriebenen Patientinnen und Patienten sowohl vom Krankenhaus als auch der Krankenkasse an das IQTIG zu senden. Das IQTIG führt im weiteren Verlauf eine Evaluation zu den Qualitätsverträgen durch. Ziel und Absicht des Gesetzgebers ist, dass mit den Qualitätsverträgen unterschiedliche Ansätze zur Verbesserung der Versorgung erprobt und ausgewertet werden, um darauf aufbauend Empfehlungen abzugeben.
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Das Auftragsvolumen richtet sich nach der zu erwartenden Fallzahl im Projektplan und wird beeinflusst durch die potentielle Anzahl an teilnehmenden Versicherten der AOK NordWest.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Qualitätsverträge sind gemäß der Vereinbarung über die verbindlichen Rahmenvorgaben
nach § 110a Abs. 2 SGB V für den Inhalt der Qualitätsverträge nach § 110a Abs. 1 SGB V zu befristen. Die Mindestvertragslaufzeit für einen Qualitätsvertrag wird auf dreieinhalb Jahre festgesetzt, um eine ausreichende Datenbasis für die Evaluation zu ermöglichen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann ein Vertrag verlängert werden. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2026. Darüber hinaus ist eine Verlängerung nicht möglich.
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Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu Ziffer II.1.5:
1) Angabe der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel für die gesamte Vertragslaufzeit.
2) Die AOK NordWest hat im Haushalt für das Jahr 2022 0,30 EUR je Versicherten an Ausgaben für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V berücksichtigt. Ab dem Jahr 2023 wird der Betrag von 0,30 EUR je Versicherten entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des SGB IV angepasst. In diesen Ausgaben sind ebenfalls die Durchführungskosten für Qualitätsverträge der AOK NordWest eingeschlossen. Höhere Aufwendungen sind seitens der AOK NordWest nicht geplant. Ist abzusehen, dass der jeweils für ein Haushaltsjahr vorgesehene Betrag erreicht wird, werden keine neuen Qualitätsverträge mehr abgeschlossen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Bekanntmachung gerechnet). Bei Firmensitz außerhalb Deutschlands ist der Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für mögliche Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die aus der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen entstehen könnten. Die Versicherungssummen müssen angemessen sein. Der Nachweis ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungspolice zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Nachfolgendes ist anzugeben:
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des interessierten Unternehmens, Name/n der vertretungsberechtigten Person/en:
Die eingereichten Nachweise sind so zu wählen, dass die vollumfängliche Erfüllung der jeweiligen Anforderung eindeutig aus dem Nachweis hervorgeht.
1. Die teilnehmenden Krankenhäuser sind nach § 108 SGB V zugelassen und sind operativ tätig.
2. Der Belegungsanteil Versicherte der AOK NordWest liegt jahresdurchschnittlich bei mindestens 15%.
3. Der Standort des Krankenhauses, an dem der Qualitätsvertrag umgesetzt wird, liegt geografisch im Vertragsgebiet der AOK NordWest (Schleswig-Holstein oder Westfalen-Lippe)
4. Die Voraussetzungen zur Umsetzung des Qualitätsvertrags werden an einem Standort erfüllt oder bei einer Erfüllung und Leistungserbringung an zwei Standorten beträgt die Entfernung der Standorte maximal 3.000 m Luftlinie.
Für die Leistungsbereiche im Einzelnen gilt dabei ergänzend:
(a) Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
- Durchschnittlich mindestens 100 operierte Versicherte der AOK NordWest pro Jahr, die zum Zeitpunkt der Operation das 65. Lebensjahr vollendet hatten.
(b) Leistungsbereich Endoprothetische Gelenkversorgung
- Die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Mindestmengenregelung, Mm-R) in der jeweils aktuellen Fassung ist zu erfüllen.
- Jährlich durchschnittlich mindestens 50 operierte Versicherte der AOK NordWest mit Schulter-, Hüft- oder Knieendoprothetik (OPS 5-820 bis 5-825), die zum Zeitpunkt der Aufnahme das 18. Lebensjahr vollendet hatten.
(2) Nachweis über die Implementierung eines Datenschutzkonzeptes, in dem adressiert wird:
- Vorgehen bei der Aufklärung und der Einwilligung der Patientinnen und Patienten zur Teilnahme.
- Umgang mit den erhobenen Daten (u. a. Verarbeitung und Löschen der Daten, Berücksichtigung der EU-DSGVO.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Krankenhäuser & Rehabilitation
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKRZ5W/documents 🌏
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58079
Kontaktperson: Unternehmensbereich Krankenhäuser & Rehabilitation, Spezialistin Grundsatzfragen

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Frühester Vertragsbeginn ist der 15.02.2022.
2) Vertragspartner auf Kassenseite ist die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
3) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu dem Vertrag bis zum 01.06.2023 angeboten. Interessierte Unternehmen können alle notwendigen Unterlagen auf der Internetseite www.dtvp.de herunterladen. Die Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann den Vertrag abschließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit (unter der Voraussetzung, dass der jeweils für ein Haushaltsjahr vorgesehene Betrag noch nicht erreicht wurde) und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen in Bezug auf den Preis. Die qualitätsverbessernden Maßnahmen sind krankenhausindividuell. Die vorgegebenen Preise sind, wie schon ausgeführt, ebenfalls zu akzeptieren ;
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4) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 01.06.2023 -12:00 Uhr jederzeit möglichen Angebotsabgabe (der Vertragsabschluss erfolgt etwa 2 Wochen nach Angebotsabgabe und unter der Voraussetzung, dass der jeweils für ein Haushaltsjahr vorgesehene Betrag noch nicht erreicht wurde) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt;
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5) Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (s. auch unten Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4)) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
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Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
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Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB)verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRZ5W

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2022/S 028-071848 (2022-02-04)
Ergänzende Angaben (2022-03-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 065-172069
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 028-071848
ABl. S-Ausgabe: 65
Quelle: OJS 2022/S 065-172069 (2022-03-29)
Ergänzende Angaben (2022-08-22)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 164-466851
ABl. S-Ausgabe: 164
Quelle: OJS 2022/S 164-466851 (2022-08-22)
Ergänzende Angaben (2023-06-07)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 111-349253
ABl. S-Ausgabe: 111
Quelle: OJS 2023/S 111-349253 (2023-06-07)