Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme „Erneuerung Bahnübergänge 3-5, 11, 12 16-20 und 22-26 sowie Auflassung von Bahnübergang 10“ ist die Erneuerung von 15 Bahnübergangssicherungsanlagen sowie der Rückbau einer Bahnübergangssicherungsanlage auf der Strecke 2103
zwischen dem Bf Unna, dem Bf Werl und dem Bf Soest vorgesehen. Einhergehend mit den Bahnübergangserneuerungen ist die Errichtung eines lückenlosen Kabelführungssystems in der Bauform Betonkabeltrog, das Verlegen von Streckenkabeln der Gewerke LST und TK sowie die Versetzung von neun (Vor-)Signalen erforderlich.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind diee Kabeltiefbauleistungen für die Herstellung eines durchgängigen Kabelführungssystems für neue LST- und TK-Kabel entlang der Strecke 2103.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-12.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Referenznummer: 23FEI69435
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme „Erneuerung Bahnübergänge 3-5, 11, 12 16-20 und 22-26 sowie Auflassung von Bahnübergang 10“ ist die Erneuerung von 15...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme „Erneuerung Bahnübergänge 3-5, 11, 12 16-20 und 22-26 sowie Auflassung von Bahnübergang 10“ ist die Erneuerung von 15 Bahnübergangssicherungsanlagen sowie der Rückbau einer Bahnübergangssicherungsanlage auf der Strecke 2103
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-17 📅
Datum des Beginns: 2024-01-22 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 200-627928
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Quelle: OJS 2023/S 200-627928 (2023-10-12)