Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Zustandserfassung von öffentlichen Kanälen, Leitungen und Schächten im Stadtgebiet Bad Honnef 2024/2025
23-021”
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Kurze Beschreibung: Dienstleistungsauftrag
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53604 Bad Honnef
Beschreibung der Beschaffung:
“Zustandserfassung der Kanäle, Schächte und Anschlussleitungen zur Planung und Abnahme von Baumaßnahmen oder Sanierungsgebieten oder zur Untersuchung aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Zustandserfassung der Kanäle, Schächte und Anschlussleitungen zur Planung und Abnahme von Baumaßnahmen oder Sanierungsgebieten oder zur Untersuchung aus besonderen betrieblichen Anlässen. Gegenstand dieser Leistung ist insbesondere:
- die optische Inspektion von Haltungen und der Anschlussleitungen (AL) mittels Kamera,
- die optische Inspektion von Standardschächten mittels Panoramo Schachtinspektion (PSI),
- die optische Inspektion von nicht begehbaren Schächten mittels Inaugenscheinnahme ohne Begehnung,
- die optische Inspektion von Sonderschachtbauwerken durch Inaugenscheinnahme mit Begehung.
Alle Inspektionsdaten werden direkt vom Auftraggeber in das Kanalkataster novaKANDIS eingearbeitet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Möglichkeit der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr (01.01.-31.12.2026)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-23
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Raum 246
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter und/ oder bevollmächtigte Personen zum Öffnungsverfahren zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen:
“2025, bei Anwendung der Option zur Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr: 2026” Zusätzliche Informationen
“Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen und werden nicht nachgefordert:
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- Leistungsverzeichnis
-...”
Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen und werden nicht nachgefordert:
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- Leistungsverzeichnis
- die bearbeitete "2023-09-01_M150_Probe-XML.xml " zum Importieren in novaKANDIS.
Die vorgenannten Unterlagen sind bearbeitet, ausgefüllt und sofern gefordert rechtskräftig unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Angebote, welche ohne die vorgenannten Unterlagen - oder Teile davon - eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bitte achten Sie darauf, auch die übrigen geforderten Erklärungen und Unterlagen vollständig mit dem Angebot einzureichen, um eine Nachforderung zu vermeiden. Sofern nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist eingehen sollten, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Bei Abweichungen in den Leistungsverzeichnissen (GAEB-Datei und PDF) gelten die vom Bieter vorgenommenen Eintragungen in der GAEB-Datei.
Angebote, die mittels Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.
Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Bewerberfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Präqualifikation: Der Bieter kann alternativ zu den geforderten Nachweisen seiner Eignung eine direkt abrufbare Eintragung auf einer Datenbank für Präqualifikation nachweisen. Hierzu sind die Präqualifikationsstelle/das Präqualifikationsverzeichnis sowie die Nummer anzugeben, unter der das Unternehmen im Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen ist. Die dort hinterlegten Nachweise dürfen nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben. Präqualifizierte Unternehmen müssen die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten gültigen Nachweise nicht erneut einreichen. In diesem Fall sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise (z.B. Referenzen) zu erbringen, die im Präqualifizierungsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y40Y1BCYAVRK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/147-3045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221/147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.