Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Ebersdorf - Gebäude-, Unterhalts- und Glasreinigung
Referenznummer: 1200-0452-2026/000324
Kurze Beschreibung:
“Gebäude-, Unterhalts- und Glasreinigung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäudereinigung (Grund-, Unterhalt-, Sonderreinigung) in Ebersdorf bei Coburg”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest,...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 01.05.2026
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Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit des jeweiligen Reinigungsvertrags erstreckt sich zunächst
über zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (maximal 2 x 1 Jahr), wenn...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit des jeweiligen Reinigungsvertrags erstreckt sich zunächst
über zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (maximal 2 x 1 Jahr), wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis sechs Monate vor Vertragsende die Verlängerung durch einseitige schriftliche Erklärung (Telefax reicht aus) mitteilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Jahresarbeitsstunden Unterhaltsreinigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 55.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Glasreiniung in Ebersdorf bei Coburg” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-13 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-13 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19cbd7daf3f-374d7fe547e6f83d”
“Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:
Gemeinde Ebersdorf bei Coburg
Raiffeisenstr....”
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:
Gemeinde Ebersdorf bei Coburg
Raiffeisenstr. 1
96237 Ebersdorf
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 072-251114 (2026-04-13)