ZV - Landkreis Coburg - Lieferung und Installation von IT-Technik in Schulen

Landkreis Coburg

Lieferung und Installation von IT-Technik in Schulen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-08 Auftragsbekanntmachung
2023-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bildschirme
Referenznummer: 1020-0452-2023/000714
Kurze Beschreibung: Lieferung und Installation von IT-Technik in Schulen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bildschirme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Multimediaausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Coburg
Postanschrift: Lauterer Str. 60
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963155 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187e5a91b9e-c4b2e27ec0c798f 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-12 📅
Datum des Beginns: 2023-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 092-283272
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers: Landkreis Coburg Lauterer Str. 60 96450 Coburg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Coburg beabsichtigt in zwei Schulen IT-Medientechnik liefern und installieren zu lassen.
Benötigt werden 30 interaktive Großbildmonitore für das Staatliche Arnold-Gymnasium Neustadt b. Cbg. sowie 7 interaktive Großbildmonitore für die Staatliche Realschule Neustadt b. Cbg.
Wegen weiterer Details wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das
Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Landkreis Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
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Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bedienung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187e5a91b9e-c4b2e27ec0c798f 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Postanschrift: Steingasse 18
Fax: +49 9561-8963159 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen
genannte Adresse (Postanschrift) ist "ausschließlich" für die
Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den
elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
02.06.2023
Termin bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieterfragen beantwortet werden: 06.06.2023
Hinweis zur Abgabe eines Angebots:
Die Gesamtgröße "ALLER" Unterlagen der Angebote dürfen 300 MB nicht überschreiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91522 Ansbach
Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Quelle: OJS 2023/S 092-283272 (2023-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 228886.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Lauterer Straße 60

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 176-551344
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 092-283272
ABl. S-Ausgabe: 176

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Coburg beabsichtigt in zwei Schulen IT-Medientechnik liefern und installieren zu lassen. Benötigt werden 30 interaktive Großbildmonitore für das Staatliche Arnold-Gymnasium Neustadt b. Cbg. sowie 7 interaktive Großbildmonitore für die Staatliche Realschule Neustadt b. Cbg. Wegen weiterer Details wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-08 📅
Name: VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG - Vertrieb IT-Lösungen
Postanschrift: Hochhäuser Str. 8
Postort: Tauberbischofsheim
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland 🇩🇪
Main-Tauber-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 228886.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 176-551344 (2023-09-08)