Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - Markt Maroldsweisach - Sanierung Freibad Altenstein - Objektplanung Gebäude
1200-0452-2023/001490”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung: Objektplanung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)
1️⃣
Ort der Leistung: Haßberge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freibad Altenstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Architektenleistungen
Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021
Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (91 % der...”
Beschreibung der Beschaffung
Architektenleistungen
Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021
Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (91 % der Grundleistungen)
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI)
Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI)
Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone III gemäß Objektliste
Anrechenbare Kosten unter Berücksichtigung von § 33 Abs. 2 HOAI: 1-874.368,97 EUR (netto)
Maroldsweisach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Haßberge in Bayern. Dazu gehört der staatlich anerkannte Erholungsort Altenstein mit seinem beheizten Freibad mit Fernblick in das Baunachtal. Um den Ort wieder attraktiver zu machen, soll das Freibad saniert und die Freianlagen neuorganisiert und modernisiert werden.
Baukörper:
Untergeschoss:
Im Untergeschoss des vorderen Gebäudeteils befindet sich die Umkleiden als offener Zugangsbereich mit Spinden und die geschlossenen WC-Anlagen im hinteren Bereich mit Zugang zu den Duschen. Eine Barrierefreie Umkleide und Toilette sind westlich angesiedelt. Zudem befinden sich Geräte- und Sanitätsraum in diesem Bereich. Der Eingang wird über zwei Öffnungen vom überdachten Erschließungsweg möglich sein. Im hinteren Gastronomie-Gebäude sind hauptsächlich die Technik- und Lagerräume und WC-Anlagen für die Bewirtungsgäste angelegt.
1 Geschoss
Das Obergeschoss beinhaltet die Dachterrasse, welche über dem Umkleide- und Toilettenbereichen liegt. Hier ist eine gleichmäßige Bestuhlung für die Außengastronomie geplant, mit Zugang zum Gastraum. Dieser schließt sich als öffentlicher Raum mit Foyer im westlichen Bereich an und geht im östlichen Bereich in die privaten Räume, der Küche, dem Kühl- und Lagerraum und dem barrierefreiem WC, über.
Obergeschoss
Im Obergeschoss befinden sich zwei abgetrennte Wohneinheiten, welche als Ferienwohnung/ Gästeapartment genutzt werden können. Sie sind jeweils aufgeteilt in großzügigen Koch-Essbereich, Wohnraum, Schlafraum, Flur und Badezimmer.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Terminsicherheit
Kostenkriterium (Name): Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kostenkriterium (Gewichtung): 20,00
Kostenkriterium (Name): Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 229 405 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1);
Der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1);
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen:
Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI)
Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“- Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [15 %]
- Nachweis des...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
- Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [15 %]
- Nachweis des gemittelten Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %]
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [20 %]
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [5 %]
- Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Auftragsfall zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [20 %]
- Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unter-nehmens für die Ausführung des Auftrags) [5 %]
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %]
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) [5 %]
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen [20 %]
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1).;
Der...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1).;
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen:
Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI)
Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:
Markt Maroldsweisach
Hauptstraße 24
96126...”
Zusätzliche Informationen
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:
Markt Maroldsweisach
Hauptstraße 24
96126 Maroldsweisach
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt/in" nach Art. 4 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
“Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
100.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl....”
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
100.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
75.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2013).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2013 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Angabe der Ausstattung, der Geräte und techn. Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Eigenerklärung, aus der die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können, ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu addieren.
Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, muss als gesonderte Anlage (siehe Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen" gemäß Vergabeunterlagen) dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens zwei Referenzen mit mindestens den LPH 3-8 HOAI (Kombinationen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens zwei Referenzen mit mindestens den LPH 3-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 3-4 HOAI +
Referenz B: LPH 5-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild. Wünschenswert sind vergleichbare Referenzen über die Planung, Ausschreibung und Überwachung von Neubauten oder Sanierungen öffentlich zugänglicher Gebäude (idealerweise Gebäude mit gastronomischen Bereich und Freibäder bzw. Umkleidegebäude oder Objekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen z.B. Honorarzone III). Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: "Architekt/in" nach Art. 4 Abs. 2 BauKaG
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es sind die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.