Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - Rödental - Sanierung Kultur- und Sporthalle Mönchröden - Fachplanung Tragwerk
1200-0452-2023/001236”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung: Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6 HOAI)
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Beschreibung der Beschaffung:
“Ingenieurleistungen
Fachplanung Tragwerk gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI 2021
Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI (100 % der Grundleistungen)
Stufenweise...”
Beschreibung der Beschaffung
Ingenieurleistungen
Fachplanung Tragwerk gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI 2021
Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI (100 % der Grundleistungen)
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI)
Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI)
Stufe 3 (LPH 5-6 HOAI)
Honorarzone III
KG 300 gemäß Kostenschätzung: ca. 1,63 Mio. EUR (brutto)
KG 400 gemäß Kostenschätzung: ca. 0,85 Mio. EUR (brutto)
Die nachfolgend dargestellten Planungsziele wurden anhand der Bestandsanalyse und den Gesprächen mit den Vertretern der Stadt Rödental erarbeitet. Durch die erfolgreiche Bewerbung für das Förderprogramm SJK 2022 des Bundes konkretisieren
sich verschiedene Anforderungen, vor allem im energetischen Bereich, anhand der
Förderrichtlinien. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit kommen hinzu.
Oberstes Planungsziel ist die Sicherung des dauerhaften Betriebs der Kultur- und
Sporthalle für den Schul- und Vereinssport sowie für kulturelle Veranstaltungen der
Kommune und der ansässigen Vereine auf kommunaler und regionaler Ebene. Dabei
steht die technische und energetische Sanierung des Gebäudes und die Fortschreibung des Raumprogramms anhand der veränderten Anforderungen im Vordergrund.
Für die Erfüllung der Förderziele des Förderprogramm SJK 2022 des Bundes ist das
Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 erforderlich. Darüberhinaus ist im Sinne der
Resilienz in der konzeptionellen Herangehensweise an die Sanierungsaufgabe die
Anforderung 2.5 "Naturgefahren am Standort" gemäß Handbuch Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude (QNG) - Anlage 3 für den Standard QNG PLUS nachzuweisen. Im Hinblick auf die Besonderheiten des klima- und ressourcenschonenden Bauens ist die Anforderung 2.2 "Nachhaltige Materialgewinnung" gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) - Anlage 3 mindestens im Standard QNG PLUS einzuhalten.
Die Planung soll sich, wie bereits im ursprünglichen Konzept aus den 60er Jahren des
20. Jahrhunderts, gestalterisch mit der benachbarten Schule als Ensemble darstellen.
Die Installation einer Photovoltaikanlage als kommunaler Beitrag zur Energiewende und zur dezentralen Energieversorgung ist seitens der Stadt Rödental gewünscht und soll realisiert werden. Für Veranstaltungen im kulturellen Bereich wird häufig durch die veranstaltenden Vereine ein Catering angeboten. Für den Ausschank und die Ausgabe von Speisen werden die nötigen Einrichtungen gewünscht.
Die erforderliche Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgte durch das Architekturbüro wutke & hanisch aus Coburg. Die erarbeiteten Unterlagen sind Teil der Vergabeunterlagen.
Für die beschriebene Maßnahme ist von einer Bauzeit von ca. 16 Monaten auszugehen. Die vorbereitende Planungszeit ab der Leistungsphase 3 sollte nicht unter 8 Monaten angesetzt werden. Mit dem erforderlichen Vergabeverfahren und einer Pufferzeit zwischen Fertigstellung und tatsächlichem Wiedereinzug ist mit einer
Gesamtprojektzeit von ca. 28 Monaten also etwas über 2 Jahren auszugehen.
Projektlauf ab Vergabe der Planungsleistungen
Genehmigungsplanung nach ca. 3 Monaten
Beginn Vergabephase nach ca. 7 Monaten
Baubeginn nach ca. 11 Monaten
Fertigstellung nach ca. 27 Monaten
Inbetriebnahme nach ca. 28 Monaten
Eine genauere Terminierung des Baubeginns und der Abläufe sowie des
voraussichtlichen Endtermins ist erst nach erfolgter Entwurfsplanung und sowie der
Klärung aller weiteren Rahmenbedingungen möglich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Innovation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Kostenkriterium (Name): Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kostenkriterium (Gewichtung): 20,00
Kostenkriterium (Name): Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 28
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) im Bereich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) im Bereich Fachplanung Tragwerk;
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen:
Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI)
Stufe 3 (LPH 5-6 HOAI)
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) im Bereich...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) im Bereich Fachplanung Tragwerk;
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen:
Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI)
Stufe 3 (LPH 5-6 HOAI)
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Es ist...”
Zusätzliche Informationen
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HAV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in" nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master und Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-6 HOAI im Leistungsbild Fachplanung Tragwerk), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
“Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):
Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für...”
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):
Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV):
75.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
50.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2013).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2013 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit mindestens den LPH 1-6 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-2 HOAI + Referenz B: LPH 3-6 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild über die Planung und bauliche Umsetzung (Neubau oder Sanierung) von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen und mit Kosten der KG 300 und KG 400 von insgesamt mind. 1.500.000,00 EUR (netto).
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen im zu vergebenden Leistungsbild
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-12
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Es sind die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.