Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - SÜC Bus und Aquaria GmbH - Gutachter-/Sachverständigenleistungen zur Untersuchung des baulichen und technischen Bestandes eines...”
Titel
ZV - SÜC Bus und Aquaria GmbH - Gutachter-/Sachverständigenleistungen zur Untersuchung des baulichen und technischen Bestandes eines Hallenfreibades
1200-0452-2023/001461
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Hallenfreibad Aquaria wird seit dem Jahr 1973 am Standort Rosenauer Straße 32 in Coburg betrieben. Der Eigentümer und Betreiber ist seit 1998 die SÜC...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Hallenfreibad Aquaria wird seit dem Jahr 1973 am Standort Rosenauer Straße 32 in Coburg betrieben. Der Eigentümer und Betreiber ist seit 1998 die SÜC Bus und Aquaria GmbH. Sowohl das Hallen- als auch das Freibad weisen altersbedingte brandschutztechnische, statische, energetische, technische sowie bauliche Notwendigkeiten auf.
Auf Grundlage der gesammelten Informationen im Zuge der bestehenden Planungen zu den bestehenden Konzeptstudien "Lüftung", "Generalsanierung" und "Ersatzneubau" soll dieses weitere Gutachten zur Aufgabe haben die zielgerichtete Möglichkeit des zweckmäßigen Weiterbetriebes des Bestandes (Frei- und Hallenbad) über das Jahr 2030 hinaus bei Ertüchtigung des Bestandes möglichst im laufenden (Teil-)Betrieb (Hallen und Freibad) zu prüfen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Terminsicherheit
Preis (Gewichtung): 20,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Zusätzliche Informationen:
“Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2 -...”
Zusätzliche Informationen
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18abc226334-2094eb9d4492d329” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18abc226334-2094eb9d4492d329” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18abc226334-2094eb9d4492d329” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-23
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.