Auftragsbekanntmachung (2023-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Referenznummer: 1200-0452-2023/001461
Kurze Beschreibung:
“Gutachter-/Sachverständigenleistungen” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:”
Quelle: OJS 2023/S 186-582880 (2023-09-22)
Auftragsbekanntmachung (2023-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - SÜC Bus und Aquaria GmbH - Gutachter-/Sachverständigenleistungen zur Untersuchung des baulichen und technischen Bestandes eines Hallenfreibades
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Hallenfreibad Aquaria wird seit dem Jahr 1973 am Standort Rosenauer Straße 32 in Coburg betrieben. Der Eigentümer und Betreiber ist seit 1998 die SÜC...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Hallenfreibad Aquaria wird seit dem Jahr 1973 am Standort Rosenauer Straße 32 in Coburg betrieben. Der Eigentümer und Betreiber ist seit 1998 die SÜC Bus und Aquaria GmbH. Sowohl das Hallen- als auch das Freibad weisen altersbedingte brandschutztechnische, statische, energetische, technische sowie bauliche Notwendigkeiten auf.\n\nAuf Grundlage der gesammelten Informationen im Zuge der bestehenden Planungen zu den bestehenden Konzeptstudien "Lüftung", "Generalsanierung" und "Ersatzneubau" soll dieses weitere Gutachten zur Aufgabe haben die zielgerichtete Möglichkeit des zweckmäßigen Weiterbetriebes des Bestandes (Frei- und Hallenbad) über das Jahr 2030 hinaus bei Ertüchtigung des Bestandes möglichst im laufenden (Teil-)Betrieb (Hallen und Freibad) zu prüfen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:\nSÜC Bus und...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:\nSÜC Bus und Aquaria GmbH\nBamberger Straße 2 - 6\n96450 Coburg\n\nErreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Terminsicherheit
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog ✅ Administrative Informationen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-17 📅
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18abc226334-2094eb9d4492d329”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531277📞
Fax: +49 981 531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 53-1277📞
Fax: +49 981 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit\n-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit\n-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.\n§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\nGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\nDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\nGemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.\n\nGemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.\n\nGemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Teilnahmefrist von 23.10.2023 auf 13.11.2023 um 12:00 Uhr.”
Quelle: OJS 2023/S 210-665440 (2023-10-30)