ZV - Zweckverband Abfallwirtschaft - Mobile Problemabfallsammlung

Zweckverband Abfallwirtschaft Nordwest-Oberfranken

Mobile Problemabfallsammlung im Verbandsgebiet des ZAW Coburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Zweckverband Abfallwirtschaft - Mobile Problemabfallsammlung
Referenznummer: 1200-0452-2026/000453
Kurze Beschreibung: Mobile Problemabfallsammlung im Verbandsgebiet des ZAW Coburg
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: mobile Sammlung in Stadt Coburg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: mobile Sammlung in Stadt Coburg
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, Schätzmenge: 201.109,89 kg Höchstmenge: 301.664,83 kg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 11.05.2026
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Fahrzeugeinsatz, Umsetzung des Fahrzeugbeschaffungsgesetzes
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postleitzahl: 96450
Stadt: Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 72 Monate (bis31.12.2032). Die Vertragsdauer kann als Option einmal um zwei Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugeinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis
Preis (Gewichtung): 90.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: mobile Sammlung in Landkreis Coburg
Beschreibung der Beschaffung: mobile Sammlung in Landkreis Coburg
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, Schätzmenge: 409.472,74 kg Höchstmenge: 614.209,10 kg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 11.05.2026
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Ort der Leistung: Coburg, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: mobile Sammlung in Landkreis Kronach
Beschreibung der Beschaffung: mobile Sammlung in Landkreis Kronach
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, Schätzmenge: 312.662,29 kg Höchstmenge: 468.993,44 kg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 11.05.2026
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Postleitzahl: 96317
Stadt: Kronach
Ort der Leistung: Kronach 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: mobile Sammlung in Landkreis Lichtenfels
Beschreibung der Beschaffung: mobile Sammlung in Landkreis Lichtenfels
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, Schätzmenge: 325.709,13 kg Höchstmenge: 488.563,69 kg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 11.05.2026
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Postleitzahl: 96215
Stadt: Lichtenfels
Ort der Leistung: Lichtenfels 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: mobile Sammlung Kleingewerbe
Beschreibung der Beschaffung: mobile Sammlung Kleingewerbe
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, Schätzmenge: 96.735,00 kg Höchstmenge: 145.102,50 kg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 11.05.2026
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Eine längere Vertragslaufzeit ist im vorliegenden Fall aus wirtschaftlichen und personellen Gründen erforderlich. Die Leistungserbringung erfordert einen erheblichen Investitionsaufwand seitens des Auftragnehmers, insbesondere im Bereich des Fuhrparks. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen müssen spezielle Fahrzeuge beschafft und vorgehalten werden, die auf die besonderen Anforderungen des Auftrags zugeschnitten sind. Diese Investitionen sind mit hohen Kosten verbunden und können wirtschaftlich sinnvoll nur über einen längeren Zeitraum amortisiert werden. Eine kurze Vertragslaufzeit würde entweder zu höheren Angebotspreisen führen oder potenzielle Bieter vom Wettbewerb ausschließen. Darüber hinaus ist für die Leistungserbringung fachkundiges und entsprechend qualifiziertes Personal erforderlich. Insbesondere müssen Mitarbeiter über eine Zertifizierung gemäß TRGS 520 verfügen. Die Gewinnung, Schulung und langfristige Bindung dieses spezialisierten Personals setzt eine verlässliche Planungsperspektive voraus. Eine längere Vertragslaufzeit trägt daher wesentlich zur Sicherstellung der personellen Kontinuität und der Einhaltung der fachlichen Anforderungen bei. Insgesamt gewährleistet die längere Vertragsdauer sowohl die Wirtschaftlichkeit des Angebots als auch eine qualitativ hochwertige und kontinuierliche Leistungserbringung. Gleichzeitig wird eine ausreichende Wettbewerbssituation gewahrt, da die Vertragslaufzeit in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand steht.
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Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-21 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
§ 56 Abs. 3 VgV: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Nordwest-Oberfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09473120-0000ZAW1974-10
Postanschrift: von- Werthern- Str.6
Postleitzahl: 96487
Postort: Dörfles- Esbach
Region: Coburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.stammberger@zaw-coburg.de 📧
Telefon: +49 9561858017 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d4e61efa8-cdb2643e4296697 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Zweckverband Abfallwirtschaft Nordwest-Oberfranken von- Werthern- Str.6 96487 Dörfles- Esbach
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 98153-1277 📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002- 61
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 079-278713 (2026-04-21)