ZV - Zweckverband Krankenhausverband - Bewirtschaftung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Coburg

Krankenhausverband Coburg

Bewirtschaftung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Coburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-28 Auftragsbekanntmachung
2023-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 1200-0452-2023/001410
Kurze Beschreibung: Bewirtschaftung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Coburg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausverband Coburg
Postanschrift: Hinterer Glockenberg 25
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a92e48721-76921152d187d32b 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-03 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2034-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 190-593816
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausverband Coburg Hinterer Glockenberg 25 96450 Coburg
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Bewirtschaftung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 Bewirtschaftung, dazu gehören insbesondere:
• Buchhaltung, Verwaltung der Ein- und Ausgaben und Förderungen (Freistaat und Kommunen)
• Elektronische Stammdatenverwaltung, Bereitstellung des Buchungssystems
• Einzug und Verwaltung der Elternbeiträge
• Beantragung und Verwaltung der Zuschüsse nach BayKiBiG
• Personalbewirtschaftung
• Personalbedarfsplanung
• Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
• Bereitstellung der Fachsoftware
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages soll ab dem 01.01.2024 zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrages soll ab dem 01.01.2024 zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
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Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im
Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Krankenhausverband Coburg
Hinterer Glockenberg 25
96450 Coburg
Bezeichnung des Loses: Pädagogische Begleitung und Fachberatung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 Pädagogische Begleitung und Fachberatung
• Beratung zur Umsetzung pädagogischer Fragestellungen
• Prozessbegleitung bei der Konzeptionsentwicklung
• Beratung zur Qualitätssicherungsentwicklung
• Organisationsentwicklung
• Kommunikations- und Konfliktberatung
• Vernetzung für Träger- und Leitungsverantwortliche
• Professionalisierung des Arbeitsbereiches durch Vernetzung sowie Angebote zur Fort- und Weiterbildung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit/ Erreichbarkeit des Teams, Präsenz vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
Preis (Gewichtung): 40,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a92e48721-76921152d187d32b 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Postanschrift: Steingasse 18
Telefon: +49 9561-893155 📞
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
Fax: +49 9561-8963155 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
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Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
20.10.2023
Termin bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieterfragen beantwortet
werden: 23.10.2023
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 190-593816 (2023-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Zweckverband Krankenhausverband - Bewirtschaftung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Coburg
Referenznummer: 1200-0452-2023/001410
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Bewirtschaftung
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 Bewirtschaftung, dazu gehören insbesondere: • Buchhaltung, Verwaltung der Ein- und Ausgaben und Förderungen (Freistaat und Kommunen) • Elektronische Stammdatenverwaltung, Bereitstellung des Buchungssystems • Einzug und Verwaltung der Elternbeiträge • Beantragung und Verwaltung der Zuschüsse nach BayKiBiG • Personalbewirtschaftung • Personalbedarfsplanung • Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes • Bereitstellung der Fachsoftware
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Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausverband Coburg Hinterer Glockenberg 25 96450 Coburg
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Postanschrift: Hinterer Glockenberg 25
Postleitzahl: 96450
Stadt: Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2034-01-01 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit des Vertrages soll ab dem 01.01.2024 zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrages soll ab dem 01.01.2024 zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit/ Erreichbarkeit des Teams, Präsenz vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Pädagogische Begleitung und Fachberatung
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 Pädagogische Begleitung und Fachberatung • Beratung zur Umsetzung pädagogischer Fragestellungen • Prozessbegleitung bei der Konzeptionsentwicklung • Beratung zur Qualitätssicherungsentwicklung • Organisationsentwicklung • Kommunikations- und Konfliktberatung • Vernetzung für Träger- und Leitungsverantwortliche • Professionalisierung des Arbeitsbereiches durch Vernetzung sowie Angebote zur Fort- und Weiterbildung
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe

1️⃣
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0

2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Krankenhausverband
Nationale Registrierungsnummer: DE258297172
Postanschrift: Hinterer Glockenberg 25
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561893155 📞
Fax: +49 95618963155 📠
URL: https://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 593816-2023
The procurement is terminated

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung: Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen! Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden. Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen. Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 20.10.2023 Termin bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieterfragen beantwortet werden: 23.10.2023 Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags: Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten. Das Beschaffungsamt führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Krankenhausverband Coburg Hinterer Glockenberg 25 96450 Coburg
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 217-684461 (2023-11-09)