Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - Zweckverband Krankenhausverband Coburg - Baufeldfreimachung ehem. BGS-Areal - Rückbau und Baufeldfreimachung BA II
1200-0452-2023/001477”
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Kurze Beschreibung: Rückbau und Baufeldfreimachung BA II
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Gelände des ehem. Bundesgrenzschutz-Areals (BGS-Areal) bzw. der Hindenburgkaserne am nordöstlichen Stadtrand von Coburg soll einer neuen Nutzung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Gelände des ehem. Bundesgrenzschutz-Areals (BGS-Areal) bzw. der Hindenburgkaserne am nordöstlichen Stadtrand von Coburg soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Für die geplante Umnutzung ist das Gelände zuerst baureif zu machen. Dafür ist das Gebiet in zwei Bereiche aufgeteilt, BA I und BA II. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf den BA II im nördlichen Teil des Areals. Das Baufeld mit einer Fläche von ca. 7,5 ha muss von Gebäuden, unterirdischen Bauwerken, Verkehrsanlagen, Leitungen und Kanälen, Altlasten, usw. freigemacht werden.
Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst im Hauptteil:
- die Entkernung und Schadstoffsanierung sowie die fachgerechte Entsorgung des belasteten Materials der Bestandsgebäude
- den Rückbau der Bestandsgebäude, unterirdischer Bauwerke und versiegelter Verkehrsflächen incl. der fachgerechten Entsorgung der anfallenden mineralischen und nicht-mineralischen Abfälle bzw. Materialien
- Abtrag von Oberboden im Bereich von Grünflächen
- Aushub und Entsorgung verunreinigter Böden im Bereich von Kontaminationsverdachtsflächen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detail-Bauablaufplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorläufiges Entsorgungskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maschineneinsatzplan
Preis (Gewichtung): 60,00
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-31 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18adf3c1969-781f6b7f26a6c894” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18adf3c1969-781f6b7f26a6c894” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18adf3c1969-781f6b7f26a6c894”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - BeschaffungsamtSteingasse 1896450 CoburgDeutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte)
“Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen...”
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Letzter Tag bis zu dem Bieter-/Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 27.10.2023
Letzter Tag bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieter-/Bewerberfragen beantwortet werden: 30.10.2023
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.