ZV - Zweckverband Krankenhausverband Coburg - Baufeldfreimachung ehem. BGS-Areal - Rückbau und Baufeldfreimachung BA I

Zweckverband Krankenhausverband Coburg

Rückbau und Baufeldfreimachung BA I

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-03 Auftragsbekanntmachung
2023-10-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Referenznummer: 1200-0452-2023/001029
Kurze Beschreibung: Rückbau und Baufeldfreimachung BA I
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Krankenhausverband Coburg
Postanschrift: Hinterer Glockenberg 25
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188fb6a92f7-93ec883fd305157 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Datum des Beginns: 2023-10-09 📅
Datum des Endes: 2024-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-407153
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 7 149 460 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände des ehemaligen Bundesgrenzschutz-Areals (BGS-Areal) bzw. der Hindenburgkaserne am nordöstlichen Stadtrand von Coburg ist der Neubau eines Klinikums geplant. Für die geplante Umnutzung ist das Gelände zuerst baureif zu machen. Dafür ist das Gebiet in zwei Bereiche aufgeteilt, BA I und BA II. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf den BA I im südlichen Teil des Areals. Bevor mit dem Bau des neuen Krankenhauses begonnen werden kann, muss das Baufeld mit einer Fläche von ca. 10 ha von Gebäuden,
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Verkehrsanlagen, Leitungen und Kanälen, Altlasten, usw. freigemacht werden.
Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst im Hauptteil:
- die Entkernung und Schadstoffsanierung sowie die fachgerechte Entsorgung des belasteten Materials der Bestandsgebäude und der Außenanlagen
- den Rückbau der Bestandsgebäude, unterirdischer Bauwerke und der Außenanlagen einschl. der fachgerechten Entsorgung sowie die Herrichtung und Entsiegelung der zurückgebauten Gebäude- und Verkehrsflächen
- Aushub und Entsorgung verunreinigter Böden im Bereich von Kontaminationsverdachtsflächen
Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
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Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96450 Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Coburg - BeschaffungsamtSteingasse 1896450 CoburgDeutschland
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detail-Bauablaufplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzplan
Vorläufiges Entsorgungskonzept
Maschineneinsatzplan
Preis (Gewichtung): 60,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Donner
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188fb6a92f7-93ec883fd305157 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Postanschrift: Steingasse 18
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963155 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
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Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 24.07.2023

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
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Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 129-407153 (2023-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3291233.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 200-628036
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 129-407153
ABl. S-Ausgabe: 200

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände des ehemaligen Bundesgrenzschutz-Areals (BGS-Areal) bzw. der Hindenburgkaserne am nordöstlichen Stadtrand von Coburg ist der Neubau eines Klinikums geplant. Für die geplante Umnutzung ist das Gelände zuerst baureif zu machen. Dafür ist das Gebiet in zwei Bereiche aufgeteilt, BA I und BA II. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf den BA I im südlichen Teil des Areals. Bevor mit dem Bau des neuen Krankenhauses begonnen werden kann, muss das Baufeld mit einer Fläche von ca. 10 ha von Gebäuden, Verkehrsanlagen, Leitungen und Kanälen, Altlasten, usw. freigemacht werden. Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst im Hauptteil: - die Entkernung und Schadstoffsanierung sowie die fachgerechte Entsorgung des belasteten Materials der Bestandsgebäude und der Außenanlagen - den Rückbau der Bestandsgebäude, unterirdischer Bauwerke und der Außenanlagen einschl. der fachgerechten Entsorgung sowie die Herrichtung und Entsiegelung der zurückgebauten Gebäude- und Verkehrsflächen - Aushub und Entsorgung verunreinigter Böden im Bereich von Kontaminationsverdachtsflächen
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-09 📅
Name: Freimuth Abbruch & Recycling GmbH
Postanschrift: Am Kanal 1
Postort: Bülkau
Postleitzahl: 21782
Land: Deutschland 🇩🇪
Cuxhaven 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3291233.11 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 200-628036 (2023-10-12)