Zwieseler Straße Entsorgung Holzfaserzementsteine

Bundeanstalt für Immobilienaufgaben c/o GESA

Entsorgung von Holzfaserzementsteinen ohne Beladung und Transport: - 350 Tonnen AVV-Nr. 170106* - 200 Tonnen AVV-Nr. 170107

Deadline

Deadline 2026-08-17

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zwieseler Straße Entsorgung Holzfaserzementsteine
Referenznummer: 90266_01
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Holzfaserzementsteinen ohne Beladung und Transport: - 350 Tonnen AVV-Nr. 170106* - 200 Tonnen AVV-Nr. 170107
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 90266_01
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Garagenhof verfügt über keine eigene Hausnummer. Es wurde daher die nächstgelegenste Hausnummer zur Adressenangabe verwendet.
Postanschrift: Zwieseler Straße 161
Postleitzahl: 10318
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Sofern die Entsorgung des ausgeschriebenen Abfalls nicht vollständig bis zum angegebenen Enddatum erfolgt ist, kann der Auftrag verlängert werden.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-08-17 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Die gemäß Formblatt 631 EU nicht eingereichten Unterlagen werden nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kriterium ist die Zuweisungsfähigkeit der Entsorgungsanlage durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH für die beiden Abfälle nach AVV-Nr. 170106* und 170107. Weiterhin siehe Formblatt 631 EU Ziffer 3.1 sowie Leistungsbeschreibung Kapitel 7 auf Seite 3.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Soweit die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundeanstalt für Immobilienaufgaben c/o GESA
Nationale Registrierungsnummer: 991-80032-33
Postanschrift: Schöneberger Ufer 89-91
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@gesa-info.de 📧
Telefon: +49 302451-0 📞
URL: https://www.gesa-info.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM3X5/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM3X5 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM3X5 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQM3X5# - elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemäß den Angaben auf der Seite https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/Help - das Zahlungsziel beträgt 30 Tage Übergabe folgender Informationen an die BImA zur Erstellung einer Bestellnummer: - Rechnungsadresse - Steuernummer - Kontonummer - gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-80032-33
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Fax: +49 228 9499-400 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die gesetzlichen Fristen gemäß § 160 GWB. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 134-489056 (2026-07-14)