Bereitstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung dieses Materials.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Zwischenlager und Entsorgung von Aushubfraktionen; BV: Ausbau Bayreuther Str. Nürnberg
VAG_BayrStr_ZL_und_Entsorg”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw....”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung dieses Materials.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung der anfallenden Materialien.
Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung der anfallenden Materialien.
Das zu entsorgende Material wird durch den gesondert vom AG beauftragten Transporteur auf die Zwischenlagerfläche transportiert und dort nach Anweisung des
AN durch den Transporteur abgekippt. Das Herstellen, Sichern und Unterhalten
der Haufwerke auf der Zwischenlagerfläche erfolgt durch den AN. Die
Haufwerke werden durch einen gesondert vom AG beauftragten Gutachter beprobt und abfallrechtlich deklariert. Bis zum Vorliegen der Deklarationsergebnisse ist das Material durch den AN zu lagern. Nach Übergabe der Deklaration ist mit der Entsorgung bzw. Verwertung des Materials zu beginnen.
Die Zwischenlagerfläche muss nach den einschlägigen Gesetzen und
Verordnungen genehmigt sein und den umwelt- und gewässerschutztechnischen
Anforderungen genügen. Die Zwischenlagerfläche darf in maximal
40 km Entfernung zum Baufeld Bayreuther Straße liegen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-02 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
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Ausschlusskriterien:
1.1 Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV für entspr. Fraktionen gem. LV (Ausschlusskriterium)
1.2 Nachweis immissionsschutzrechtlich genehmigte und ausreichende Fläche zur Nutzung als Zwischenlager für die gem. LV entstehenden Mengen (Ausschlusskriterium)
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1.3 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
1.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %)
1.5 Eigenerklärung, dass keine Eintragung Gewerbezentralregister vorliegt. (Gewichtung 2 %)
1.6 Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. von mind. 5,0 Mio. Euro je Schadensfall (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 4 %)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2.1 Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 6 %)
2.2 Umsatzangaben in der Sparte Entsorgung der letzten 3 Jahre. (Gewichtung 4...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2.1 Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 6 %)
2.2 Umsatzangaben in der Sparte Entsorgung der letzten 3 Jahre. (Gewichtung 4 %)
2.3 Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 4 %)
2.4 Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 3 %)
2.5 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 3 %)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1 Zwei Referenzen mit der Leistungsanforderung vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen. Abgeschlossene Aufträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1 Zwei Referenzen mit der Leistungsanforderung vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen. Abgeschlossene Aufträge dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Auftragsbeginn sein. Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Beschreibung des Leistungsinhalts und -umfangs sowie welche Leistungen im eigenen Betrieb bzw. extern erbracht wurden/werden, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Auftragssumme, Vertragszeitraum.
(Gewichtung zweimal 35 % = 70 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 35 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Zwischenwertung linear absteigend zum Höchstwert der besten Referenz eines Bieters)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
Die Nacheis-/Erklärungsführung gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft siehe Formblätter
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Im Falle von Bietergemeinschaften müssen diese gesamtschuldnerisch haftend auftreten.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-05
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-05
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 089-275650 (2023-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung der anfallenden Materialien.Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung der anfallenden Materialien.Das zu entsorgende Material wird durch den gesondert vom AG beauftragten Transporteur auf die Zwischenlagerfläche transportiert und dort nach Anweisung desAN durch den Transporteur abgekippt. Das Herstellen, Sichern und Unterhaltender Haufwerke auf der Zwischenlagerfläche erfolgt durch den AN. DieHaufwerke werden durch einen gesondert vom AG beauftragten Gutachter beprobt und abfallrechtlich deklariert. Bis zum Vorliegen der Deklarationsergebnisse ist das Material durch den AN zu lagern. Nach Übergabe der Deklaration ist mit der Entsorgung bzw. Verwertung des Materials zu beginnen.Die Zwischenlagerfläche muss nach den einschlägigen Gesetzen undVerordnungen genehmigt sein und den umwelt- und gewässerschutztechnischenAnforderungen genügen. Die Zwischenlagerfläche darf in maximal40 km Entfernung zum Baufeld Bayreuther Straße liegen.