2023-07-03- (AOK Rheinland/Hamburg)
Die AOK Rheinland/Hamburg – die Gesundheitskasse macht hiermit die Absicht bekannt, die bestehenden Anlagen 5.05.1 Leistungsbeschreibung und 5.05.2 Preisvereinbarung, für die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom
01.07.2013, gemäß § 127 Abs. 2 SGB V, inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V anzupassen. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.
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2016-12-12Verbrauchsmaterialien für die Zahnklinik (AOK Rheinland/Hamburg)
Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse schreibt für ihre Zahnklinik in Form eines offenen Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Versorgung von (zahn-) medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsartikeln sowie Servicedienstleistungen für die Sicherstellung der zahnmedizinischen Geschäftstätigkeit am Standort in Düsseldorf aus.
Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung des Auftraggebers entsprechend der im Preisblatt aufgeführten (zahn-) medizinischen Gebrauchs- und …
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