Jüngste Beschaffungen durch Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
2017-10-13Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Getriebeersatzteilen (U-Bahn) (Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR)
Der Vertrag stellt eine Rahmenvereinbarung dar, auf deren Grundlage der Auftraggeber bedarfsweise
Einzelaufträge in Form von Abrufbestellungen zwecks Lieferung von Getriebeersatzteilen vergibt.
Die Rahmenvereinbarung verschafft dem AG ein Bestellrecht während der Vertragslaufzeit.
Den Vergabeunterlagen sind im Leistungsverzeichnis Zielmengen zu entnehmen, die der Planung
dienen und somit keine Abnahmegarantie begründen (siehe auch Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung).
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