Beschaffungen: Einkaufsverbund der Krankenkassen für die pronova BKK, Körperschaft des ö. Rechts

2 archivierte Beschaffungen

Einkaufsverbund der Krankenkassen für die pronova BKK, Körperschaft des ö. Rechts war in der Vergangenheit ein Käufer von drucksachen und zugehörige Erzeugnisse und finanzierungs-Leasing.
In der Vergangenheit waren die Lieferanten von Einkaufsverbund der Krankenkassen für die pronova BKK, Körperschaft des ö. Rechts Bonifatius GmbH, Garcia Gmbh, MKL Druck GmbH & Co. KG, Schaab GmbH und Sigma Druck GmbH & Co. KG.

Jüngste Beschaffungen durch Einkaufsverbund der Krankenkassen für die pronova BKK, Körperschaft des ö. Rechts

2013-03-13   Der EVdK schreibt den Abschluss von Abrufrahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Dienstleistern über die Versorgung mit... (Einkaufsverbund der Krankenkassen für die pronova BKK, Körperschaft des ö. Rechts)
Gegenstand der Abrufrahmenvereinbarung ist die Produktion von Drucksachen für die pronova BKK. Der Abschluss der Abrufrahmenvereinbarung beinhaltet keine Abnahmegarantie. Einzelbeauftragungen zu den Abrufen werden im Wettbewerb der teilnehmenden Bieter vergeben. Nähere Informationen dazu gibt es in den Vergabeunterlagen (Anlage 6). Der Vertrag tritt nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die jeweiligen vertraglichen Pflichten beginnen zum 1.8.2013 und haben eine Laufzeit von einem Jahr. Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten: Bonifatius GmbH Garcia Gmbh MKL Druck GmbH & Co. KG Schaab GmbH Sigma Druck GmbH & Co. KG
2010-09-16   Finanzierungs-Leasing (Einkaufsverbund der Krankenkassen für die pronova BKK, Körperschaft des ö. Rechts)
Leasingvertrag für IT Equipment. Gegenstand der Ausschreibung / des Vertrages ist der Abschluss eines Leasingvertrages für die pronova BKK. In diesem Leasingvertrag soll die Nutzungsdauer des Equipments komplett von der technischen Nutzung entkoppelt werden, heisst: das Vertragsmodell basiert auf einer Volumensbetrachtung anstelle einer Einzelgerätebetrachtung. Dadurch können zu jedem Zeitpunkt Geräte vorzeitig an den Leasinggeber zurückgegeben werden, ohne dass hierfür Abschlagszahlungen zu leisten … Ansicht der Beschaffung »