Beschaffungen: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
2 archivierte Beschaffungen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen war in der Vergangenheit ein Käufer von dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit, dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen und abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste.
Jüngste Beschaffungen durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
2025-09-15
Luftqualitätsmessungen (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen)
Luftqualitätsmessungen von Ammoniak, ultrafeine Partikel und Stickoxiden (Los 1), von Schiffsemissionen (Feinstaub und Ammoniak) (Los 2) und Ozonvorläufersubstanzen (45 flüchtigen organischen Verbindungen), Stickoxide und Kohlenmonoxid (Los 3) Ansicht der Beschaffung »
Luftqualitätsmessungen von Ammoniak, ultrafeine Partikel und Stickoxiden (Los 1), von Schiffsemissionen (Feinstaub und Ammoniak) (Los 2) und Ozonvorläufersubstanzen (45 flüchtigen organischen Verbindungen), Stickoxide und Kohlenmonoxid (Los 3) Ansicht der Beschaffung »
2025-08-29
Wirtschaftsprüferleistungen und prüfungsnahe Beratungen zur SPNV-Finanzierung in Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen)
Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) sowie den Zweckverbänden go.Rheinland und Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV nach § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) jeweils eine gesetzliche SPNV-Pauschale. Die Höhe der jeweiligen Pauschale wird nach § 11 Absatz 1 Satz 3 ÖPNVG NRW durch die … Ansicht der Beschaffung »
Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) sowie den Zweckverbänden go.Rheinland und Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV nach § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) jeweils eine gesetzliche SPNV-Pauschale. Die Höhe der jeweiligen Pauschale wird nach § 11 Absatz 1 Satz 3 ÖPNVG NRW durch die … Ansicht der Beschaffung »