2017-09-19Suchtberatung in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen (Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz)
Der Auftrag der Suchtberatung ist eingebunden in das Gesamtziel des Justizvollzuges, den Gefangenen zu befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen (§ 2 ThürJVollzGB). Gemeinsames Ziel des Justizvollzuges und der Suchtberatung ist, Suchtmittelfreiheit für den Gefangenen durch intensive Zusammenarbeit und problemorientierte Angebote zu erreichen. Sie bietet suchtkranken/-gefährdeten Gefangenen Beratung, Behandlung, Betreuung und Therapievermittlung an. Diese Leistungen …
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