2022-06-16Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drogenvortestern (Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische
Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde
kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen
Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das …
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2021-01-18Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drogenvortestern und Auswerteeinheiten (Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das …
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