2021-04-07Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einsatzrammen (Ein-Personen-Bedienung) (Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das …
Ansicht der Beschaffung »