2013-12-02Kraftstoffuntersuchungen (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)
Die Unteren Immissionsschutzbehörden sind in Nordrhein-Westfalen zuständig für den Voll-zug der 10. BImSchV in ihrem jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsgebiet. Zur Feststellung, ob die im Rahmen der Auszeichnungs- und Unterrichtungspflichten gemachten Angaben der Tankstellenbetreiber zutreffen und die Kraftstoffe den Anforderungen der 10. BImSchV ent-sprechen, haben die Unteren Immissionsschutzbehörden Überprüfungen vorzunehmen und dementsprechende Stichproben entnehmen und analysieren zu lassen.
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Ansicht der Beschaffung »