2014-05-20   Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 18 (DAK-Gesundheit)
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 48 Wirkstoffen (vgl. „Angaben zu den Losen“) durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Für das Los 01 bis 40 soll mit jeweils 3 pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden, während für das Los 41 bis 48 nur mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen … Ansicht der Beschaffung »