2013-08-07   Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 14 (DAK-Gesundheit)
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 59 Wirkstoffen (vgl. "Angaben zu den Losen") durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Los dar. Für die Lose 01 bis 49 soll mit jeweils drei pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden, während für die Lose 50 bis 59 nur mit einem pharmazeutischen … Ansicht der Beschaffung »