2014-01-07   Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 16 (DAK-Gesundheit)
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 27 Wirkstoffen (vgl. "Angaben zu den Losen") durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Los dar. Für die Lose 1 bis 18 soll nur mit einem pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden, während für die Lose 19 bis 27 mit drei pharmazeutischen Unternehmen ein … Ansicht der Beschaffung »