Anbieter: ALIUD PHARMA GmbH, Hormosan Pharma GmbH
2 archivierte Beschaffungen
ALIUD PHARMA GmbH, Hormosan Pharma GmbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter ALIUD Pharma GmbH, Glenmark Arzneimittel GmbH, Neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Pfizer Pharma PFE GmbH, AAA-Pharma GmbH, ALIUD PHARMA GmbH, BG Hexal 1 A Pharma, AAA-Pharma GmbH, ALIUD PHARMA GmbH, TAD Pharma GmbH, AAA-Pharma GmbH, BG Heumann / Heunet GbR, Holsten Pharma GmbH,, Abacus Medicine A/S und ACA Müller ADAG Pharma AG.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter ALIUD PHARMA GmbH, Hormosan Pharma GmbH erwähnt wird
2019-01-09
Generika Ausschreibg, 12.Tranche Ein-/Mehrpartnermodell 2019 (Barmer Justiziariat-Vergabestelle)
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen Für bestimmte Fertigarzneimittel. Ansicht der Beschaffung »
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen Für bestimmte Fertigarzneimittel. Ansicht der Beschaffung »
2017-04-05
Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit,... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS))
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »