Anbieter: APONTIS PHARMA GmbH & Co. KG
5 archivierte Beschaffungen
APONTIS PHARMA GmbH & Co. KG war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter Ratiopharm GmbH, HEXAL AG, ITF Pharma GmbH, ROVI GmbH, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, TAD Pharma GmbH, Techdow Pharma Germany GmbH, Venipharm GmbH und 101 Carefarm GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter APONTIS PHARMA GmbH & Co. KG erwähnt wird
2021-09-14
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Atorvastatin... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Atorvastatin und Ezetimib (ATC-Code: C10BA05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2023 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Atorvastatin und Ezetimib (ATC-Code: C10BA05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2023 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2021-01-19
Nicht-exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarungen zu den Wirkstoff/-kombination Bisoprolol/Amlodipin (ATC-Code nach... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zu folgenden Wirkstoffen: 1. Wirkstoffkombination Bisoprolol/Amlodipin, 2. Wirkstoff Enoxaparin. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach §130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zu folgenden Wirkstoffen: 1. Wirkstoffkombination Bisoprolol/Amlodipin, 2. Wirkstoff Enoxaparin. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach §130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »
2020-11-17
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2021, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 5.12.2020 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2021, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 5.12.2020 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2020-07-23
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittelzuschließen.Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittelzuschließen.Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2020-07-17
Nicht-exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination Atorvastatin/Ezetimib (ATC-Code nach WHO: C10BA05) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist … Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination Atorvastatin/Ezetimib (ATC-Code nach WHO: C10BA05) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist … Ansicht der Beschaffung »