Anbieter: BAD GmbH
8 archivierte Beschaffungen
BAD GmbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, dienstleistungen des Gesundheitswesens und diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter BAD GmbH erwähnt wird
2022-07-01
Betreuungs-Rahmenvertrag für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (AOK Baden-Württemberg)
Leistungsgegenstand ist die Versorgung der AOK Baden- Württemberg mit Leistungen der Arbeitsmedizin und der Sicherheitstechnik. Die zu erbringende Betreuungsleistung erfolgt auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Die Kenntnis dieser Vorschriften wird vorausgesetzt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat einen umfassenden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Neben der Grundbetreuung nach der DGUV Vorschrift 2 hat die … Ansicht der Beschaffung »
Leistungsgegenstand ist die Versorgung der AOK Baden- Württemberg mit Leistungen der Arbeitsmedizin und der Sicherheitstechnik. Die zu erbringende Betreuungsleistung erfolgt auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Die Kenntnis dieser Vorschriften wird vorausgesetzt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat einen umfassenden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Neben der Grundbetreuung nach der DGUV Vorschrift 2 hat die … Ansicht der Beschaffung »
2021-10-22
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das KM BW (Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)
Dienstleistung für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ansicht der Beschaffung »
Dienstleistung für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ansicht der Beschaffung »
2019-08-19
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das FM und IM BW (Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und das Ministerium für Finanz)
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen. Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen. Ansicht der Beschaffung »
2019-05-14
Arbeitsmedizinsiche Betreuung des Landratsamt Erzgebirgskrei (Landratsamt Erzgebirgskreis - Referat Liegenschaften und Zentrale Dienste)
Arbeitsmedizinische Betreuung des Landratsamtes Erzgebirgskreis Ansicht der Beschaffung »
Arbeitsmedizinische Betreuung des Landratsamtes Erzgebirgskreis Ansicht der Beschaffung »
2019-05-14
Arbeitsmedizinische Leistungen für die Stadt Chemnitz (Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission)
Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über arbeitsmedizinische Leistungen für die Stadt Chemnitz Ansicht der Beschaffung »
Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über arbeitsmedizinische Leistungen für die Stadt Chemnitz Ansicht der Beschaffung »
2018-12-04
Betreuungs- und Rahmenvertrag für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung)
Leistungsgegenstand ist die Versorgung der AOK Baden- Württemberg mit Leistungen der Arbeitsmedizin und der Sicherheitstechnik. Die zu erbringende Betreuungsleistung erfolgt auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Die Kenntnis dieser Vorschriften wird vorausgesetzt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat einen umfassenden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Neben der Grundbetreuung nach der DGUV Vorschrift 2 hat die … Ansicht der Beschaffung »
Leistungsgegenstand ist die Versorgung der AOK Baden- Württemberg mit Leistungen der Arbeitsmedizin und der Sicherheitstechnik. Die zu erbringende Betreuungsleistung erfolgt auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Die Kenntnis dieser Vorschriften wird vorausgesetzt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat einen umfassenden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Neben der Grundbetreuung nach der DGUV Vorschrift 2 hat die … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-18
Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der TU München am Standort Garching / Beratung und Betreuung der TU... (Technische Universität München)
Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der TU München am Standort Garching / Beratung und Betreuung der TU München bei der Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen zur Steuerung und kontinuierlichen Verbesserung des „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ / Durchführung arbeitsmedizinisch empfohlener Impfungen einschließlich FSME-Impfungen / ärztliche Hilfe und Erstbehandlung bei Unfällen und akuten Erkrankungen / Durchführung regelmäßiger Sprechstunden am Standort Garching / Durchführung von … Ansicht der Beschaffung »
Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der TU München am Standort Garching / Beratung und Betreuung der TU München bei der Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen zur Steuerung und kontinuierlichen Verbesserung des „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ / Durchführung arbeitsmedizinisch empfohlener Impfungen einschließlich FSME-Impfungen / ärztliche Hilfe und Erstbehandlung bei Unfällen und akuten Erkrankungen / Durchführung regelmäßiger Sprechstunden am Standort Garching / Durchführung von … Ansicht der Beschaffung »
2017-09-12
Arbeitsmedizinische Betreuung (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
Die Aufgaben des Dienstleisters ergeben sich aus § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 (Teil III, Anlage 8) der BGHM. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten. Die Beratung des Auftraggebers in Bezug auf dessen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz obliegt dem Dienstleister, ebenso die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertragenen … Ansicht der Beschaffung »
Die Aufgaben des Dienstleisters ergeben sich aus § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 (Teil III, Anlage 8) der BGHM. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten. Die Beratung des Auftraggebers in Bezug auf dessen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz obliegt dem Dienstleister, ebenso die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertragenen … Ansicht der Beschaffung »