2019-08-2150 plus Aktiv (Stadt Essen – JobCenter Essen)
Maßnahme „50 plus Aktiv“ für arbeitsmarktnähere Langzeitarbeitslose
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur:
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und
— Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:BBZ Altenkirchen GmbH & Co. KG