Anbieter: Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH
2 archivierte Beschaffungen
Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, dienstleistungen von Architekturbüros und dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter BKR Aachen, Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB, FIRU Koblenz GmbH, GUD mbH, Hempel + Tacke GmbH, IP SYSCON GmbH, Planungsgruppe MWM Stadtplaner Beratender Ingenieur Landschaftsarchitekt Niedermeier Siebenmorgen PartGmbB, Post Welters + Partner mbB und RMK.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH erwähnt wird
2021-08-24
Rahmenvertrag XPlanung-konforme Digitalisierung von rechtskräftigen Bebauungsplänen (NRW.URBAN)
Rahmenvertrag zur XPlanung-konformen Digitalisierung von rechtskräftigen Bebauungsplänen. Ansicht der Beschaffung »
Rahmenvertrag zur XPlanung-konformen Digitalisierung von rechtskräftigen Bebauungsplänen. Ansicht der Beschaffung »
2020-11-10
Bau.Land.Leben Rahmenvertrag „Rechtsplan“ (NRW.URBAN GmbH & Co. KG, handelnd als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunale Gesellschaften in NRW)
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter – der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen … Ansicht der Beschaffung »
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter – der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen … Ansicht der Beschaffung »