Anbieter: betapharm Arzneimittel GmbH, neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Winthrop Arzneimittel GmbH,
Eine archivierte Beschaffung
betapharm Arzneimittel GmbH, neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Winthrop Arzneimittel GmbH, war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter 1A Pharma GmbH, AbZ-Pharma GmbH, ALIUD Pharma GmbH, Aristo Pharma GmbH, Aurobindo Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, Hexal AG, Medicopharm AG Arzneimittel und Medikal Produkte, ViiV Healthcare GmbH, Dermapharm AG, ELPEN Pharmaceutical Co. Inc. ELPEN Pharma GmbH, Heumann Pharma GmbH & Co Generica KG und HEXAL AG.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter betapharm Arzneimittel GmbH, neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Winthrop Arzneimittel GmbH, erwähnt wird
2014-03-07
Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit,... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS))
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch(SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 … Ansicht der Beschaffung »
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch(SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 … Ansicht der Beschaffung »