2012-02-10   Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Deutsche BKK)
Die Deutsche BKK beabsichtigt den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für 191 Fachlose. Für jedes Fachlos werden entweder drei oder nur ein Arzneimittel-Rahmenrabattvertrag geschlossen. Bei den einzelnen Fachlosen ist hierfür angegeben: 3 Verträge oder 1 Vertrag. Ansicht der Beschaffung »