2013-12-16Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drucker-Verbrauchsmaterial (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg)
(1) Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 4 EG Abs. 3 VOL/A über Lieferung von Verbrauchsmaterial für die Drucker E460 und T652 der Marke Lexmark mit Festpreisen über die gesamte Laufzeit.
(2) Rücknahme der verbrauchten Tonerkartuschen zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung durch den Auftragnehme.
(3) Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
(4) Als Anhaltspunkt für die Angebotskalkulation können die unter Pkt. 3 „Leistungsbeschreibung“der Vergabeunterlagen aufgeführten …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Bürgel GmbH