2015-08-31GEWOBAG 159-15 Rahmenvereinbarung Schadstoffmanagement (Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung der generellen Vertragsbedingungen als Grundlage für die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen. Der AN hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben in Abstimmung mit dem Gefahrstoffbeauftragten des AG sicherzustellen. Der AN berät und unterstützt den AG als Erzeuger von Abfällen, bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
Der AN ist die verfahrensbevollmächtigte Firma und vertritt den AG als Abfallerzeuger im …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Büro für Umweltplanung GmbH