2016-10-21   Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) (Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR))
Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gemäß Artikel 2 Buchstabe j der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Demnach ist ein HKN ein elektronisches Dokument, welches ausschließlich als Nachweis gegenüber einem Endkunden dafür dient, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Ansicht der Beschaffung »