2020-05-19   Schülerbeförderung Landkreis Aurich (Landkreis Aurich)
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »
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