Anbieter: Taxibetrieb Johann Mull
4 archivierte Beschaffungen
Taxibetrieb Johann Mull war in der Vergangenheit ein Lieferant von transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), straßentransport/-beförderung und personensonderbeförderung (Straße).
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter Fokke Seeberg-Taxi GmbH, Norder Verkehrsbetriebe, Taxi Else Wulf GmbH, Fokke Seeberg Taxi-GmbH, Mietwagen Hinrichs, Primo Regio GmbH & Co. KG, Taxi Patron, Auricher-Mini-Car GmbH und Auricher-Mini-Car UG.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Taxibetrieb Johann Mull erwähnt wird
2022-05-06
Schülerbeförderung Landkreis Aurich (Landkreis Aurich)
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »
2021-05-12
Schülerbeförderung Landkreis Aurich (Landkreis Aurich)
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »
2020-05-19
Schülerbeförderung Landkreis Aurich (Landkreis Aurich)
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »
2019-04-12
Schülerbeförderung Landkreis Aurich (Landkreis Aurich)
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »
Der Landkreis Aurich (nachfolgend: Auftraggeber) ist als Schulträger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für die Beförderung derjenigen Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zuständig, welche einen Anspruch auf Schülerbeförderung geltend machen können. Teil dieser Schülerbeförderung ist auch die individuelle Schülerbeförderung im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Im Individualverkehr werden Schülerinnen und Schüler befördert, welche den Schulort aus … Ansicht der Beschaffung »