Anbieter: Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV erfolgt KEINE VERÖFFENTLICHUNG

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Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV erfolgt KEINE VERÖFFENTLICHUNG war in der Vergangenheit ein Lieferant von dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, dienstleistungen von Ingenieurbüros und dienstleistungen von Architekturbüros.

Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV erfolgt KEINE VERÖFFENTLICHUNG erwähnt wird

2020-11-19   Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen nach... (Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Heilbronn)
Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI. Vermögen und Bau BW, Amt Heilbronn, ist zuständig für den Bauunterhalt sowie für sämtliche Hochbaumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg, welche im Stadt- und Landkreis Heilbronn, im Kreis Schwäbisch Hall, im Hohenlohekreis, im Main-Tauber-Kreis sowie im Neckar-Odenwald-Kreis anfallen. Der vom Amt zu betreuende Gebäudebestand beläuft sich auf ca. 880 Gebäude. Hierbei … Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten: Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV erfolgt KEINE...
2020-11-19   Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Architektenleistungen nach... (Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Heilbronn)
Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI. Vermögen und Bau BW, Amt Heilbronn, ist zuständig für den Bauunterhalt sowie für sämtliche Hochbaumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg, welche im Stadt- und Landkreis Heilbronn, im Kreis Schwäbisch Hall, im Hohenlohekreis, im Main-Tauber-Kreis sowie im Neckar-Odenwald-Kreis anfallen. Der vom Amt zu betreuende Gebäudebestand beläuft sich auf ca. 880 Gebäude. … Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten: Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV erfolgt KEINE...
2020-11-18   Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen nach... (Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Heilbronn)
Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI. Vermögen und Bau BW, Amt Heilbronn, ist zuständig für den Bauunterhalt sowie für sämtliche Hochbaumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg, welche im Stadt- und Landkreis Heilbronn, im Kreis Schwäbisch Hall, im Hohenlohekreis, im Main-Tauber-Kreis sowie im Neckar-Odenwald-Kreis anfallen. Der vom Amt zu betreuende Gebäudebestand beläuft sich auf ca. 880 Gebäude. Hierbei … Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten: Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV erfolgt KEINE...