2019-10-01Konferenz-, Projektassistenz und Möblierung (Heinrich Böll Stiftung e. V.)
Überlassung von Arbeitnehmer/innen für Servicepersonal und Möblierung für das Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages unter den Voraussetzungen von §12 AÜG, einschließlich einer gültigen und unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
Der Mustervertrag, der nach Erteilung des Zuschlags geschlossen wird, ist den Vergabeunterlagen beigefügt (K4-2019_5_Vertragsentwurf).
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:GVO Personal GmbH